Stiftungsaufsicht KDW KONTINUUM-STIFTUNG Nach § 82 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 3 Absatz 2 und 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes. Lesedauer:1 Minute Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo -Drucken Bekanntmachung Anerkennung KDW KONTINUUM-STIFTUNG (PDF/145.95 KB) Öffnet sich in einem neuen Fenster Schlagworte zum Thema Öffentliche Bekanntmachungen Stiftungen