Stiftungsaufsicht Landgrafen Familienstiftung Öffentliche Bekanntmachung nach § 82 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 3 Absatz 2 und 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes. Lesedauer:2 Minuten Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo -Drucken Bekanntmachung Anerkennung der Landgrafen Familienstiftung (PDF/165.97 KB) Öffnet sich in einem neuen Fenster Schlagworte zum Thema Öffentliche Bekanntmachungen
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