Maßnahmenplan Wiesentäler um Hohenahr und die Aartalsperre
Nach Artikel 3 Abs. 1 der „Vogelschutz-Richtlinie“ (Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979) treffen die Mitgliedstaaten erforderliche Maßnahmen, um für Vogelarten „eine ausreichende Vielfalt und eine ausreichende Flächengröße der Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen.“