Personen mehrerer Generationen halten gemeinschaftlich eine Pflanze in den Händen.

Professor Dr. Albert Spitznagel-Stiftung

Öffentliche Bekanntmachung nach § 80 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 3 Absatz 2 und 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes.

Anerkennung der Professor Dr. Albert Spitznagel-Stiftung mit Sitz in Gießen als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.