Satzungsänderung Manfred Roth Stiftung Dautphetal

Nach § 85a Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ziffer 2 Hessisches Stiftungsgesetz.

Genehmigung der Satzungsänderung mit Namensänderung der „Manfred Roth Stiftung“ (alt) in „Manfred Roth Stiftung Dautphetal“ (neu)

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