Personen mehrerer Generationen halten gemeinschaftlich eine Pflanze in den Händen.

St. Anna-Familienstiftung

Öffentliche Bekanntmachung nach § 82 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 3 Absatz 2 und 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes.

Anerkennung der Germershausen – St. Anna-Familienstiftung mit Sitz in Hadamar als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts.