Personen mehrerer Generationen halten gemeinschaftlich eine Pflanze in den Händen.

Upleven Familienstiftung

Öffentliche Bekanntmachung nach § 82 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 3 Absatz 2 und 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes.

Anerkennung der „Upleven Familienstiftung“ mit Sitz in Wettenberg als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts.