Stiftungsaufsicht Volksbank-Stiftung mit Sitz in Gießen zur Bürgerstiftung Mittelhessen Gemäß § 86b Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ziffer 3 Hessisches Stiftungsgesetz Lesedauer:2 Minuten Logo - Auf Facebook teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf X teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf LinkedIn teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf Xing teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo - Auf E-Mail teilen Öffnet sich in einem neuen Fenster Logo -Drucken Bekanntmachung Zulegungsbescheid (PDF/142.24 KB) Öffnet sich in einem neuen Fenster Schlagworte zum Thema Öffentliche Bekanntmachungen