Öffentliche Bekanntmachung

Hier finden Sie alle Öffentlichen Bekanntmachungen zum Thema Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG).

Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG


Vorhaben des Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft Landkreis Gießen


Der Eigenbetrieb Kreislaufwirtschaft Landkreis Gießen, Ursulum 18b in 35396 Gießen
beabsichtigt, die Änderung und Ertüchtigung der Sickerwasserreinigungsanlage auf dem Betriebsgelände der „Deponie Reiskirchen“ in 35447 Reiskirchen, Grüner Weg, Gemarkung Reiskirchen, Flur 27, Flurstück 49/8 zu ändern. Das beantragte Vorhaben stellt eine wesentliche Änderung im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Kreislauf-wirtschaftsgesetz (KrWG) dar.

Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG

Vorhaben der Burgenstadt Schlitz - Stadtwerke Schlitz

Die Burgenstadt Schlitz mit ihrem Eigenbetrieb Stadtwerke Schlitz, An der Kirche 4, 36110 Schlitz beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer thermischen Klärschlammverwertungsanlage mit vorgeschalteter Klärschlammtrocknung. Die Neuerrichtung der Anlage unterliegt dem immissionsschutzrechtlichen Genehmigungserfordernis nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Das Vorhaben soll auf dem Gelände der Kläranlage Schlitz / Hutzdorf, Lindenstraße 57, 36110 Schlitz, Gemarkung Hutzdorf, Flur 4, Flurstück 6/3 realisiert werden.

Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG


Vorhaben der SBG GmbH & Co. KG, Am Breitenstein 22a, 35287 Amöneburg-Mardorf


Die Biogasanlage Mardorf II der SBG GmbH & Co. KG beabsichtigt ihre Biogasanlage nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz i. V. m. Nr. 8.6.3.2 (V) und Nr. 1.2.2.2 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV zu ändern.
Das Vorhaben soll in 35287 Amöneburg, Gemarkung Mardorf, Flur 4, Flurstück 129/4, 129/5 und 129/6 realisiert werden. Für dieses Vorhaben war nach § 5 Abs. 1 UVPG zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 7 Abs. 2 UVPG ergab, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, sodass keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG

Die Biogasanlage Mardorf I der SBG GmbH & Co. KG beabsichtigt ihre Biogasanlage nach § 16 Bundes-Immissionsschutzgesetz i.V.m. Nr. 8.6.3.2 (V) und Nr. 1.2.2.2 (V) des Anhangs 1 der 4. BImSchV zu ändern. Das Vorhaben soll im Außenbereich 35287 Amöneburg, Gemarkung Mardorf, Flur 10, Flurstücke 43/9, 43/10, 43/12, 43/13, 62/10, 62/11, 45/2, 46/2 realisiert werden. Für dieses Vorhaben war nach § 5 Abs. 1 UVPG zu prüfen, ob die möglichen Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Die standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 7 Abs. 2 UVPG ergab, dass durch das Vorhaben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind, sodass keine Verpflichtung besteht, eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG

Die Abfallwirtschaft Lahn-Dill (AWLD) in Wetzlar, beabsichtigt, die Deponie Aßlar durch wesentlich zu ändern. Geplant ist die Optimierung der bestehenden Deponiegasbe-handlungsanlage. Diese besteht aktuell aus einem Blockheizkraftwerk (BHKW) mit vor-geschalteter Deponiegasverdichterstation und einer Notfallfackel, die bei Ausfall des BHKW die Deponiegasverbrennung übernimmt. Mit der Änderung ist eine Optimierung der Deponiegasverdichterstation vorgesehen und es wird eine Schwachgasbehand-lungsanlage installiert. Die bestehende Notfallfackel wird nach Inbetriebnahme der Schwachgasbehandlungsanlage deinstalliert.

 

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)


Die Firma Heizkraftwerk Gießen GmbH beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb von zwei Erdgas betriebenen BHKW Anlagen mit einer Feuerungswärmeleistung (FWL) von jeweils 9,74 MW in einem Bestandsgebäude sowie die Errichtung eines freistehenden zweizügigen Schornsteins mit einer Gesamthöhe von 23 m, inklusive erforderlichem Fundament und Anschlüssen.

Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG
Schaffung der linearen Durchgängigkeit am Einstiegswehr im Ulmbach (WH_ID 60851) und einer oberhalb liegenden Schwelle (WH_ID 60852) in der Gemarkung Leun-Biskirchen.

Verfahren Weiterbetrieb der Wasserkraftanlage. Online gestellt und damit verkündet am 25.03.2024.

Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG

Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG Die Buderus Guss GmbH beabsichtig die bestehende Abfallentsorgungsanlage "Deponie im Giebelsbach" in 35236 Breidenbach, Gemarkung Briedenbach, Flur 18 zu ändern.

Beschreibung

Online gestellt und damit verkündet am 28.03.2022

Vorhaben der Weltec Produktion Ebsdorfergrund GmbH, Am Energiepark 1, 35085 Ebsdorfergrund Die Weltec Produktion Ebsdorfergrund GmbH, 35085 Ebsdorfergrund, beabsichtigt ihre bestehende Biogasanlage zu erweitern. Das Vorhaben soll in 35085 Ebsdorfergrund, Gemarkung Heskem, Flur 1, Flurstück 3 realisiert werden.

Beschreibung

Online gestellt und damit verkündet am 17.02.2022

Öffentliche Bekanntmachung nach § 5 Abs. 2 UVPG. Die Firma Goerg & Schneider GmbH u. Co. KG beabsichtigt den Abbau von Ton im Bereich des Bergwerkseigentums „Aulis“ als Teil des Tontagebaus „Stoß“ in Haiger- Langenaubach. Das Vorhaben soll in 35708 Haiger, Gemarkung Langenaubach, Flur 17, Flurstück 17/1 realisiert werden. Für den Abbau des Tonlagers ist die Rodung von insgesamt 46.000 m² Wald erforderlich.

Beschreibung

Online gestellt und damit verkündet am 17.01.2022

Grundwasserentnahme aus dem Tiefbrunnen Ulrichstein, in der Gemarkung Ulrichstein durch die Stadt Ulrichstein

Beschreibung

Online gestellt und damit verkündet am 15.12.2021

Die HIM GmbH, Biebesheim, betreibt in dem Basaltlavatagebau der MIH Naturstein GmbH im Stadtteil Nieder-Ofleiden der Stadt Homberg (Ohm) eine Deponie der Klasse I (DK I) für die Ablagerung von nicht gefährlichen Gießereiabfällen.

Beschreibung

Online gestellt und damit verkündet am 12.03.2020

Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Gesetz zur Modernisierung des Rechts der Umweltverträglichkeitsprüfung vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808)

Beschreibung

Online gestellt und damit verkündet am 09.05.2018

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