Personen mehrerer Generationen halten gemeinschaftlich eine Pflanze in den Händen.

Bürgerstiftung Waldhof für die Gesundheit von Mensch und Natur

Öffentliche Bekanntmachung nach § 82 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 3 Absatz 2 und 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes.

Anerkennung der Bürgerstiftung Waldhof für die Gesundheit von Mensch und Natur mit Sitz in Greifenstein als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.