Personen mehrerer Generationen halten gemeinschaftlich eine Pflanze in den Händen.

ENNINGA WILKEN KUNSTSTIFTUNG

Öffentliche Bekanntmachung nach § 82 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 3 Absatz 2 und 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes.

Anerkennung der ENNINGA WILKEN KUNSTSTIFTUNG mit Sitz in Biedenkopf als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.