Personen mehrerer Generationen halten gemeinschaftlich eine Pflanze in den Händen.

Fassbinder Familienstiftung

Öffentliche Bekanntmachung nach § 80 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 3 Absatz 1 und 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes.

Anerkennung der Fassbinder Familienstiftung mit Sitz in Wettenberg als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts.