Personen mehrerer Generationen halten gemeinschaftlich eine Pflanze in den Händen.

Fittkau Stiftung

Öffentliche Bekanntmachung nach § 80 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 3 Absatz 2 und 3 des Hessischen Stiftungsgesetzesz.

Anerkennung der Fittkau Stiftung mit Sitz in Wettenberg als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts.