Personen mehrerer Generationen halten gemeinschaftlich eine Pflanze in den Händen.

Hans und Christa Rink Stiftung

Öffentliche Bekanntmachung nach § 80 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 3 Absatz 1 und 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes.

Anerkennung der Hans und Christa Rink Stiftung mit Sitz in Bad Endbach als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.