Personen mehrerer Generationen halten gemeinschaftlich eine Pflanze in den Händen.

Hendrik und Susanne Laeppché Familienstiftung

Öffentliche Bekanntmachung nach § 80 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 3 Absatz 2 und 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes.

Anerkennung der Hendrik und Susanne Laeppché Familienstiftung mit Sitz in Wettenberg als rechtsfähige Familienstiftung des bürgerlichen Rechts.