Personen mehrerer Generationen halten gemeinschaftlich eine Pflanze in den Händen.

Kenan Karaman Familienstiftung

Öffentliche Bekanntmachung nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes.

Anerkennung der Kenan Karaman Familienstiftung mit Sitz in Wettenberg als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.