Personen mehrerer Generationen halten gemeinschaftlich eine Pflanze in den Händen.

Koble Familienstiftung

Öffentliche Bekanntmachung nach § 87 Abs. 3 Bürgerliches Gesetzbuch in Verbindung mit § 5 Abs. 2 Ziffer 4 Hessisches Stiftungsgesetz.

Auflösung der Koble Familienstiftung mit Sitz in Wettenberg.