Personen mehrerer Generationen halten gemeinschaftlich eine Pflanze in den Händen.

Pohlen-Bautz-Holzherr-Stiftung

Öffentliche Bekanntmachung nach § 80 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit § 3 Absatz 1 und 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes.

Anerkennung der Pohlen-Bautz-Holzherr-Stiftung mit Sitz in Marburg/Lahn als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.