Personen mehrerer Generationen halten gemeinschaftlich eine Pflanze in den Händen.

Ulrich-Strobel-Stiftung

Öffentliche Bekanntmachung nach § 80 des Bürgerlichen Gesetzbuches und § 3 des Hessischen Stiftungsgesetzes.

Anerkennung der Ulrich-Strobel-Stiftung mit Sitz in Mücke als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts.