Datenschutzhinweise zum Formular „Antrag auf Wasserbuchauskunft“ nach dem Onlinezugangsgesetz (OZG)

Im Rahmen der Nutzung dieser Anwendung werden unter Umständen personenbezogene Daten erhoben. Nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist über die folgenden Informationen aufzuklären:

Geltungsbereich

Diese Datenschutzhinweise gelten für den digitalen Antrag auf Wasserbuchauskunft des Regierungspräsidiums Gießen sowie für die über das Antragsformular erhobenen personenbezogenen Daten. Für Internetseiten anderer Anbieter, auf die z. B. über Links verwiesen wird, gelten die dortigen Datenschutzhinweise und -erklärungen.

Personenbezogene Daten sind nach Art. 4 Ziffer 1 DSGVO alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren persönlichen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind.

Verantwortlichkeit

Verantwortlicher der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist das Regierungspräsidium Gießen. Sie erreichen das Regierungspräsidium Gießen wie folgt: Landgraf-Philipp-Platz 1 - 7, 35390 Gießen; E-Mail: poststelle@rpgi.hessen.de; Tel.: 0641 303-0.

Hosting

Das Internetangebot des Regierungspräsidiums Gießen wird von der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (http://www.hzd.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) als technischem Dienstleister in unserem Auftrag und nach unseren Vorgaben vorgehalten.

Nutzungsdaten

Bei jeder Anforderung einer Internetdatei werden folgende Zugriffsdaten bei der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) für statistische Auswertungen durch Mitarbeiter der Landesverwaltung oder der HZD gespeichert:

  • die Seite, von der aus die Datei angefordert wurde,
  • der Name der aufgerufenen Datei,
  • das Datum und die Uhrzeit der Anforderung,
  • die übertragene Datenmenge,
  • der Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.),
  • die Zugriffsart (GET, POST),
  • die Beschreibung des verwendeten Browsers bzw. des verwendeten Betriebssystems,
  • die anonymisierte IP-Adresse des anfordernden Rechners,
  • die Session-ID und
  • Cookies

Aus Gründen der Datensicherheit, also um unerlaubte Zugriffe aufklären oder Missbrauch der Internetseite verhindern zu können, wird die vollständige IP-Adresse des anfordernden Rechners erfasst, gespeichert und sieben Tage nach dem Ende des Zugriffs automatisch gelöscht.

In der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen können Cookies oder JAVA-Applets verwendet werden. Die Verwendung dieser Funktionalitäten kann durch Einstellungen des Browserprogramms vom jeweiligen Nutzer ausgeschaltet werden.

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Das Regierungspräsidium Gießen verarbeitet Ihre Daten zur Wahrnehmung seiner Aufgaben. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. c) DSGVO in Verbindung mit § 13 des Hessischen Wassergesetzes (HWG).

Soweit Sie ausdrücklich gefragt werden, ob Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einverstanden sind, erfolgt die Datenverarbeitung aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 Buchst. a) DSGVO. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Dies wirkt allerdings nur für die Zukunft. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt also rechtmäßig.

Eine automatisierte Entscheidungsfindung findet nicht statt.

Empfänger Ihrer Daten

Empfänger Ihrer personenbezogenen Daten sind grundsätzlich nur die mit der jeweiligen Vorgangsbearbeitung betrauten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums Gießen. Zur Beantwortung Ihrer Anfragen oder im Umgang mit Ihren Stellungnahmen kann es je nach Verfahren und Fachbezug allerdings ergänzend erforderlich sein, Daten zu Ihrer Person auch an andere Stellen innerhalb der Landesverwaltung, Bundesbehörden oder kommunale Behörden weiterzuleiten. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, teilen Sie uns dies bitte unverzüglich mit.

Mit der Zustimmung zur Datenschutzerklärung willigen Sie in die Weitergabe Ihrer Daten im hier beschriebenen Umfang ein. Sie können diese Einwilligung widerrufen (siehe Abschnitt „Ihre Rechte“).

Eine Weitergabe Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt insgesamt nur im Rahmen der Vorgaben des geltenden Rechts oder der von Ihnen erteilten Einwilligung, so dass dafür Sorge getragen wird, dass Ihre Daten nicht an Unberechtigte gelangen.

Speicherdauer und -fristen

Die für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens erhobenen personenbezogenen Daten werden für die Dauer des Verfahrens gespeichert. Nach Abschluss des Verfahrens schließt sich eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist an. Die Aufbewahrungsfrist beginnt regelmäßig mit dem Schluss des Kalenderjahres, in dem die Akte oder der Vorgang abgeschlossen worden ist. Sofern keine spezialgesetzlichen Vorgaben bestehen, erfolgt eine Orientierung an den im Erlass zur Aktenführung in den Dienststellen des Landes Hessen genannten Aufbewahrungsfristen.

Ihre Rechte

Als Nutzer unseres Internetangebots haben Sie nach der Datenschutzgrundverordnung und dem Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz verschiedene Rechte, die sich insbesondere aus Art. 15 bis 18 und 21 DSGVO sowie §§ 52 und 53 HDSIG ergeben und unten einzeln erläutert werden. Darüber hinaus haben Sie wegen Ihrer erteilten Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten das Recht auf Widerruf Ihrer Einwilligung nach Art. 7 DSGVO. Die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt hiervon unberührt.

Recht auf Auskunft

Sie können nach Art. 15 DSGVO oder § 52 HDSIG Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um uns das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. Bitte beachten Sie, dass Ihr Auskunftsrecht durch die Vorschriften der § 24 Abs. 2, § 26 Abs. 2 und § 33 HDSIG sowie § 52 Abs. 2 bis 5 HDSIG eingeschränkt wird.

Recht auf Berichtigung

Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie nach Art. 16 DSGVO oder § 53 HDSIG eine Berichtigung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie eine Vervollständigung verlangen.

Recht auf Löschung

Unter den Bedingungen des Art. 17 DSGVO sowie der §§ 34 und 53 HDSIG können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ihr Anspruch auf Löschung hängt u. a. davon ab, ob die Sie betreffenden Daten von uns zur Erfüllung unserer gesetzlichen Aufgaben noch benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DSGVO und § 53 HDSIG haben Sie das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.

Recht auf Widerspruch

Nach Art. 21 DSGVO haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen. Allerdings können wir dem nicht immer nachkommen, z. B. wenn uns im Sinne von § 35 HDSIG im Rahmen unserer amtlichen Aufgabenerfüllung eine Rechtsvorschrift zur Verarbeitung verpflichtet.

Recht auf Beschwerde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet haben, können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Das ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden, Tel. 0611 1408-0, E-Mail: poststelle@datenschutz.hessen.de.

Datenschutzbeauftragte/r

Die/Den Datenschutzbeauftragte/n des Regierungspräsidiums Gießen erreichen Sie unter der oben genannten Anschrift, zu Händen der/des Datenschutzbeauftragte/n des Regierungspräsidiums Gießen oder per E-Mail: dsb@rpgi.hessen.de.