Das Elterngeld unterstützt Familien in den ersten Lebensmonaten des Kindes finanziell. Die Eltern haben verschiedene Möglichkeiten, den Bezug des Elterngeldes und die Inanspruchnahme der Elternzeit flexibel zu gestalten. Über die Möglichkeit der Inanspruchnahme von ElterngeldPlus einschließlich der sog. Partnerschaftsbonusmonate, ist ein Elterngeldbezug von max. bis zu 32 Monaten möglich. Damit kann die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert werden.
Den vollständigen, aktuellen Gesetzestext zum Elterngeld und zur Elternzeit können Sie unter folgendem Link aufrufen: https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/Öffnet sich in einem neuen Fenster.
Auf der Homepage des Bundesfamilienministeriums für Familie, Senioren, Frauen und JugendÖffnet sich in einem neuen Fenster stehen umfangreiche und ausführliche Informationen zum Elterngeld und zur Elternzeit zur Verfügung. Dort ist ebenfalls der Elterngeld-RechnerÖffnet sich in einem neuen Fenster hinterlegt, mit dem Sie unverbindlich die mögliche Höhe Ihres Elterngeldanspruches selbst ermitteln können.
Auch im Familien Atlas des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und PflegeÖffnet sich in einem neuen Fenster können Sie sich umfassend informieren.
Elterngeldreform 2024
Durch das Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 vom 22.12.2023 sind zum 01.04.2024 Änderungen im BEEG eingetreten. Erläuterungen hierzu finden Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und JugendÖffnet sich in einem neuen Fenster
Zur Vermeidung von Rückfragen im Zusammenhang mit der Bescheinigung über den Bezug von Elterngeld im Jahr 2023 erhalten Sie nachstehende Hinweise mit der Bitte um Kenntnisnahme:
Im Monat Februar 2024 werden durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung an alle Elterngeldempfänger des Jahres 2023 Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt verschickt, die die gewährten Elterngeldleistungen sowie die Dauer des Leistungszeitraumes ausweisen.
Sollten Sie bei der Angabe des Leistungszeitraumes Abweichungen zu den Lebensmonaten Ihres Kindes feststellen, für welches Ihnen Elterngeld gewährt worden ist, ist das kein Grund zur Beunruhigung. Die automatisiert erstellten Bescheinigungen geben für steuerliche Zwecke immer den Zeitpunkt an, zu dem die Anweisung des Geldes an die Elterngeldempfänger erfolgt ist.
Die Bescheinigungen sind für Ihre Unterlagen bestimmt und dienen Ihrer Information und dem Nachweis von Elterngeldzahlungen, die Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2023 angeben müssen.
Elterngeldempfänger, die für das Jahr 2023 keine Einkommenssteuererklärung einreichen, können die ihnen übersandte Bescheinigung als gegenstandslos betrachten.
Eine Kontaktaufnahme mit der Elterngeldstelle, um Fragen im Zusammenhang mit der Bescheinigung zu klären, sollte damit entbehrlich sein.