Fahrschulauto

Onlineanträge Fahrlehrer- und Fahrschulrecht

Hier finden Sie die verschiedenen Online-Anträge aus dem Bereich Fahrlehrer- und Fahrschulrecht.

Das Regierungspräsidium ist für den mittelhessischen Raum zentraler Ansprechpartner für alle Fragen, die das Fahrlehrer- und das Fahrschulrecht betreffen.

Der Prüfungsausschuss für Fahrlehrer beim Regierungspräsidium Gießen ist für die Planung und Durchführung der Fahrlehrerprüfungen zuständig.

Von Beginn an steht Ihnen das Regierungspräsidium mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie den Beruf des Fahrlehrers oder der Fahrlehrerin ausüben wollen. Dies beginnt mit der Ausbildung und führt weiter über mögliche Zusatzqualifikationen, z.B. als Seminarleiter und –leiterin für punkteauffällige Kraftfahrer und ggf. zur Erteilung einer Lizenz zum Führen einer Fahrschule.

Da die Ausbildung von Fahrschülerinnen und -schülern grundsätzlich eine Aufgabe des Staates ist, die dieser auf Private übertragen hat, muss die Tätigkeit der Fahrschulen überwacht werden. Grundlage dafür ist das Fahrlehrergesetz. Die staatliche Überwachung soll die sach- und fachgerechte Ausbildung von Fahrschülerinnen und -schülern bzw. jugendlichen Fahranfängerinnen und -anfängernsicherstellen.

Weitere Informationen

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