Der Arbeitsbereich Elterngeld ist telefonisch montags, mittwochs und freitags während der Sprechzeiten für Ihre Anfragen erreichbar.
Bitte vereinbaren Sie für persönliche Vorsprachen einen Termin!
Versorgungsverwaltung
Der Arbeitsbereich Elterngeld ist telefonisch montags, mittwochs und freitags während der Sprechzeiten für Ihre Anfragen erreichbar.
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Der Arbeitsbereich Schwerbehindertenrecht ist telefonisch montags, mittwochs und freitags während der Sprechzeiten für Ihre Anfragen erreichbar.
Aktuelle Information der Elterngeldstellen in Hessen:
Zur Vermeidung von Rückfragen im Zusammenhang mit der Bescheinigung über den Bezug von Elterngeld im Jahr 2023 erhalten Sie nachstehende Hinweise mit der Bitte um Kenntnisnahme:
Im Monat Februar 2024 werden durch die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung an alle Elterngeldempfänger des Jahres 2023 Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt verschickt, die die gewährten Elterngeldleistungen sowie die Dauer des Leistungszeitraumes ausweisen.
Sollten Sie bei der Angabe des Leistungszeitraumes Abweichungen zu den Lebensmonaten Ihres Kindes feststellen, für welches Ihnen Elterngeld gewährt worden ist, ist das kein Grund zur Beunruhigung. Die automatisiert erstellten Bescheinigungen geben für steuerliche Zwecke immer den Zeitpunkt an, zu dem die Anweisung des Geldes an die Elterngeldempfänger erfolgt ist.
Die Bescheinigungen sind für Ihre Unterlagen bestimmt und dienen Ihrer Information und dem Nachweis von Elterngeldzahlungen, die Sie in Ihrer Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2023 angeben müssen.
Elterngeldempfänger, die für das Jahr 2023 keine Einkommenssteuererklärung einreichen, können die ihnen übersandte Bescheinigung als gegenstandslos betrachten.
Eine Kontaktaufnahme mit der Elterngeldstelle, um Fragen im Zusammenhang mit der Bescheinigung zu klären, sollte damit entbehrlich sein.
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt
Telefon
Fax
0611-327644914
Hessisches Amt für Versorgung und Soziales Darmstadt
Schottener Weg 3 (am Messplatz)
64289 Darmstadt
Postanschrift:
Postfach 10 07 45
64207 Darmstadt
Sprechzeiten:
Telefonische Erreichbarkeit aller Fachbereiche außer Schwerbehindertenrecht und BEEG (Elterngeld)
Mo. - Do.: 8:00 - 15:30 Uhr
Fr.: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Schwerbehindertenrecht und BEEG (Elterngeld)
Mo.: 8:00 - 15:30 Uhr
Mi.: 8:00 - 15:30 Uhr
Fr.: 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
Anfahrt:
Das HAVS Darmstadt ist mit den Straßenbahnlinien 4 und 5 Haltestelle „Messplatz“ zu erreichen.
Bitte geben Sie bei Ihren Schreiben - falls bekannt – das Geschäftszeichen an!