Technische Anwärter/-innen der Fachrichtung Arbeitsschutz werden in ihrem Vorbereitungsdienst insbesondere für die Aufgaben im Rahmen der Überwachung und Beratung mit den Schwerpunkten
- Sicherung und Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes (Überwachung von Arbeitsstätten, Schutz vor gefährlichen Arbeitsstoffen)
- Sozialer Arbeitsschutz (Schutz von jugendlichen Arbeitnehmer/-innen und werdenden Müttern)
- Technischer Verbraucherschutz (Markt- und Produktüberwachung)
- Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen und psychischer Fehlbelastungen
ausgebildet.
Die praktische Ausbildung innerhalb des Vorbereitungsdienstes dauert 18 Monate und findet in den Dezernaten für Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Gießen statt. Sie gliedert sich in zentrale Lehrveranstaltungen, in denen das Fach- und das Verwaltungsrecht vermittelt wird und die praktische Ausbildung in den drei Arbeitsschutzdezernaten des Regierungspräsidiums Gießen.
Voraussetzung für die Ausbildung ist ein abgeschlossenes Studium (Bachelor oder Diplom) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule in einer für den Arbeitsschutz geeigneten Fachrichtung (z.B. Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik, Chemieingenieurwesen, Technisches Gesundheitswesen – Umwelt- und Hygienetechnik -). Entsprechende Berufserfahrung ist von Vorteil.
Die Entscheidung über die Einstellung erfolgt in Anschluss an die Vorstellungsgespräche. Der Einstellungstermin ist in der Regel der 1. Oktober.