Über uns
Das Regierungspräsidium Gießen ist eine der drei Mittelbehörden der hessischen Landesverwaltung. Es bildet die Schnittstelle zwischen der Region und der Landesregierung und vertritt die Interessen Mittelhessens. Das Regierungspräsidium Gießen bietet eine Vielzahl attraktiver und abwechslungsreicher Arbeitsplätze. Sie arbeiten in gesellschaftlich wichtigen Bereichen mit vielfältigen interessanten Aufgabenstellungen. Es bestehen viele Fortbildungsmöglichkeiten.
Ihre Aufgaben
Das Aufgabengebiet umfasst folgende Schwerpunkte:
Gebietssachbearbeitung zur Unterschutzstellung, administrativen Verwaltung und naturschutzfachliches Management für nationale Naturschutzgebiete (NSG) und europäische Schutzgebiete (Natura 2000-Gebiete) im regionalen Zuständigkeitsbereich sowie Bearbeitung von GIS-Projekten. Dazu gehören insbesondere:
- Steuerung, Koordination und Entscheidung bei fachlichen Zielkonflikten im Bereich des Schutzgebietsmanagements durch Erarbeitung und Fortschreibung der Bewirtschaftungspläne gemäß § 31 Hessisches Naturschutzgesetz (HeNatG) sowie deren Umsetzung in enger Zusammenarbeit mit Hessen-Forst, Landkreisen, Kommunen, Nutzern und Naturschutzverbänden ein-schließlich Erfolgskontrolle
- Durchführung von Artenhilfsmaßnahmen für Arten der Anhänge II und IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie)
- Prüfung der Natura 2000-Verträglichkeit bei anzeigepflichtigen Projekten gemäß § 34 (6) Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Durchführung von Maßnahmen der Gebietsinformation und Akzeptanzvermittlung (z.B. Informationstermine) und Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit mit der behördlichen Pressestelle
- Vorbereitung und Durchführung regelmäßiger Gebietskonferenzen im Rahmen des Maßnahmenmonitorings
- Fachliche Prüfung und Entscheidung über Flächenankäufe durch das Land zur Umsetzung von Schutzerfordernissen
- Vorbereitung und Vergabe von Werkverträgen zur Fachdatenerhebung und Auswertung von Fachgutachten
- Betreuung von Naturschutzgebieten, einschließlich Bearbeitung von Anträgen auf Befreiung gem. § 67 BNatSchG und Mitwirkung bei der Durchführung von NSG-Ausweisungsverfahren
- Erstellung einheitlicher, druckreifer Karten auf Basis vorhandener Atlas- und ViewerProjekte (QGIS/ArcGIS Pro) zur Unterstützung des Schutzgebietsmanagements
- Aufbereitung, Pflege und Aktualisierung relevanter Geodatenbestände (z. B. Schutzgebiete, Maßnahmenflächen, Monitoringdaten)
- Durchführung gängiger räumlicher Analysen sowie Digitalisierung und Attributbearbeitung
- Fachliche Zusammenarbeit bei der Bereitstellung strukturierter Kartengrund-lagen für komplexere Projekte.
Unsere Anforderungen
Fachliches und persönliches Anforderungsprofil:
Es wird vorausgesetzt, dass Sie zum Zeitpunkt der Einstellung ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor/Diplom-FH) im Bereich der Forstwirtschaft, der Landschaftsplanung, der Landespflege, dem Umweltmanage-ment/Umweltplanung, Biologie oder einem vergleichbaren Studiengang absolviert haben.
Von Vorteil sind:
- praktische Erfahrungen in der Naturschutzarbeit, dazu gehören vertiefte Kenntnisse der für die Aufgabenwahrnehmung erforderlichen Rechtsvor-schriften wie FFH-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, Bundesnaturschutzgesetz und Hessisches Naturschutzgesetz sowie allgemeine Kenntnisse im Be-reich Waldgesetz und Wassergesetz
- Kenntnisse der mittelhessischen Landschaft
- eine ausgeprägte Eigeninitiative und die Fähigkeit zu zielorientiertem, effizientem Denken und Handeln bei einer selbstständigen, eigenverantwortlichen und zuverlässigen flexiblen Arbeitsgestaltung
- Organisationsfähigkeit, gute kommunikative Fähigkeiten mit einem sicheren Auftreten, Durchsetzungsvermögen und Überzeugungskraft bei Informationsterminen und Verhandlungen mit Flächennutzern, Kommunen, Behör-den und Verbänden
- besonders gute Teamfähigkeit, Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft zur Bewältigung von hohen Arbeitsspitzen sowie eine schnelle Auffassungsgabe
- gute EDV-Kenntnisse (Office) und insbesondere GIS
Wegen der Außendiensttätigkeiten wird der Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B, die Bereitschaft zum Führen eines Dienst-PKW sowie die Wahrnehmung von Außendienstterminen, gelegentlich auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten und in unwegsamem Gelände, vorausgesetzt.
Unsere Angebote
Sie erwartet ein sicherer Arbeitsplatz, ein „LandesTicketHessen“ (berechtigt zur kostenfreien Nutzung des ÖPNVs in ganz Hessen), ein gutes Betriebsklima, die Vorteile eines behördlichen Gesundheitsmanagements sowie familienfreundliche Arbeitszeitgestaltungen und die unterschiedlichsten Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung. Das Regierungspräsidium Gießen wurde mit dem Gütesiegel „Familienfreundlicher Arbeitgeber“ ausgezeichnet.
Allgemeine Hinweise
Im Tarifbereich ist die Stelle nach der Entgeltgruppe 11 TV-H bewertet. Im bereits bestehenden Beamtenverhältnis erfolgt die Einstellung im derzeitigen Statusamt bis maximal zur Besoldungsgruppe A 11 HBesG.
Ehrenamtliches Engagement wird in Hessen gefördert. Im Ehrenamt oder bei der Wahrnehmung von Familienaufgaben erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Bewerbungen von Menschen sind unabhängig von ethnischer Herkunft, deren Geschlecht und geschlechtlicher Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität erwünscht. Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
Menschen mit Behinderung werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen bevorzugt berücksichtigt.
Für telefonische Rückfragen stehen Ihnen Frau Pauli (Personaldezernat) unter Tel.: 0641/303-2026 sowie Frau te Molder (Fachdezernat) unter Tel.: 0641/303-5580 zur Verfügung.
Die üblichen Bewerbungsunterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Schulabschlusszeugnis, Ausbildungszeugnis, Hochschulzeugnisse und aktuelle Arbeitszeugnisse) bitte ich innerhalb des Bewerbungsvorganges dort hoch zu laden.
Sehen Sie bitte von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail ab.
Sollten dennoch Bewerbungen auf dem Postweg bei uns eingehen, werden diese nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgeschickt, es sei denn der Bewerbung lag ein ausreichend frankierter Rückumschlag bei.