Ein Röhnschaf steht auf einer Wiese.

Erhaltung gefährdeter einheimischer Nutztierrassen

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Erhaltung der Vielfalt der tiergenetischen Ressourcen in der Landwirtschaft

Das Land Hessen gewährt Zuwendungen mit dem Ziel, den Fortbestand heimischer Nutztierrasse sicherzustellen und damit ihr genetisches Potenzial zu erhalten.

Wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass die Antragstellung für die Zuwendungsanträge 2023 im Agrarportal ab sofort möglich ist.

Bitte beachten Sie, dass Sie einen Antrag für das neue HALM 2 (Nachfolgeprogramm des bisherigen HALM) bis spätestens 01.10.2023 über das Agrarportal Hessen (www.agrarportal-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster) abgegeben haben müssen (Ausschlussfrist).

Der neue Verpflichtungszeitraum beginnt am 01.01.2024 und endet am 31.12.2028.

Mit der Überarbeitung der HALM2-Richtlinie werden weitere Tierarten förderfähig. Außerdem konnten in diesem Zusammenhang auch die Prämiensätze für männliche Tiere verdoppelt werden.

Zudem möchten wir darauf hinweisen, dass das neue HALM 2-Angebot unter dem Vorbehalt der noch nicht abgeschlossenen Prüf,- Abstimmungs- und Genehmigungsverfahren steht.

In diesem Zusammenhang ist insbesondere die von der Bundesregierung geplante Haushaltskürzung zu beachten (HALM 2 wird auch aus Bundesmitteln mitfinanziert).

Da der Bundeshaushalt voraussichtlich erst im Spätherbst verabschiedet wird, kann derzeit nicht ausgeschlossen werden, dass erst nach Abschluss der HALM 2-Antragstellung einzelne oder mehrere neue HALM 2-Förderangebote geändert oder zurückgezogen werden müssen.

Gegenstand der Förderung/Förderausschluss

Gefördert wird die Zucht und Haltung seltener und gefährdeter einheimischer Nutztierrassen in Hessen im Rahmen von Zuchtprogrammen zum Erhalt der Rasse.

Zuwendungsempfänger

Gefördert werden können aktive Betriebsinhaber gemäß Ziffer I.4 mit Betriebssitz in Hessen, die die Zucht und Haltung der förderfähigen Tiere betreiben. Nicht gefördert werden juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des Privatrechts und Personengesellschaften, bei denen jeweils die Beteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent beträgt.

Förderverpflichtungen

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass der Zuwendungsempfänger den Betrieb für die Dauer des Verpflichtungszeitraums selbst bewirtschaftet und sich verpflichtet,

  • in jedem Verpflichtungsjahr mindestens die nachfolgende Anzahl an förderfähigen Tieren der nachstehend aufgeführten Nutztierrassen zu halten:
    • Kategorie 1: fünf Rinder, zehn Schafe, drei Schweine
    • Kategorie 2: fünf Schafe oder fünf Ziegen
    • Kategorie 3: ein Pferd,
  • im Durchschnitt des Verpflichtungszeitraumes mindestens die bewilligte Anzahl der Nutztiere zu halten,
  • diese Tiere in ein Zuchtbuch, das von einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung geführt werden muss, eintragen zu lassen,
  • mit diesen Tieren an einem Zuchtprogramm zum Erhalt der Rasse einer anerkannten Züchtervereinigung teilzunehmen, so dass die Tiere in Reinzucht angepaart oder Nachkommen geboren werden, die im entsprechenden Zuchtbuch eintragungsfähig sind,
  • der Einrichtung, die das betreffende und genehmigte Zuchtprogramm zum Erhalt der Rasse durchführt, alle vorhandenen und genetisch relevanten Daten bereitzustellen und
  • auf Anfrage an Programmen zur Gewinnung von Material für den Aufbau der Mindestreserve der „Deutschen Genbank für landwirtschaftliche Nutztiere“ teilzunehmen.

Höhe der Förderung

Die Höhe der jährlichen Zuwendungen beträgt 200 Euro je förderfähigem Rind oder je förderfähigem Pferd, 30 Euro je förderfähigem Schaf oder je förderfähiger Ziege und 60 Euro je förderfähigem Schwein.

Zusätzlich jährlich bei förderfähigen Vatertieren (männliche Tiere nach Anlage 12 der RL) 200 Euro je förderfähigem Bullen oder Hengst, 30 Euro je förderfähigem Bock und 60 Euro je förderfähigem Eber.

Bemerkungen zur „Anleitung zur Antragstellung“

Bezüglich der Beantragung der Tiere werden Sie aufgefordert, einen Nachweis der Mitgliedschaft im jeweiligen Zuchtverband bzw. Zuchtverein einzureichen.

Dieser kann ggf. noch bis zum 15.11.2023 nachgereicht werden.

Das Verzeichnis der förderfähigen Tierarten/Rassen ist in den Downloads zu finden.

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