Aktivitäten zur Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse in Hessen werden zentral vom Regierungspräsidium Gießen durch Beratung und Investitionsförderung unterstützt.
Entwicklung ländlicher Raum
Gewährung von Zuwendungen an Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft für Investitionen im Bereich Verarbeitung und Vermarktung. Ziele:
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Verbesserung der Absatzbedingungen für landwirtschaftliche Betriebe und damit zu einer Erhöhung der landwirtschaftlichen Wertschöpfung
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Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des regionalen hessischen Ernährungshandwerkes bzw. der hessischen Lebensmittelindustrie
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Regionales Wirtschaftswachstum führt zur Stärkung weiterer, mit der Landwirtschaft verbundenen Strukturen
Qualitätssteigerung
Ziel der Förderung in Hessen ist auch die Stärkung der Verarbeitung und Vermarktung von Lebensmitteln höherer Qualität, die im Rahmen von anerkannten Lebensmittelqualitätsregelungen
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(in Hessen: Qualitätsmarke „Geprüfte Qualität – Hessen“),
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nach der EG-Bio-Verordnung,
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im Zusammenhang mit geschützten geographischen Angaben oder Ursprungsbezeichnungen erzeugt werden sowie
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Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete.
Fördermittel
Für die Förderung stehen verschiedene Arten von Fördermitteln zur Verfügung:
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EU-Mittel aus dem Bereich der Marktordnungen
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EU-Mittel auf der Grundlage des Entwicklungsplans des Landes Hessen für den ländlichen Raum
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Bundesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Förderung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
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Mittel des Landes Hessen
Im Einzelnen werden die folgenden Programme bearbeitet:
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Förderung der Marktstrukturverbesserung
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Gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse
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Förderung von Maßnahmen zur Verbesserung der Erzeugung und Vermarktung von Honig
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Förderung der Verarbeitung und Vermarktung fischereilicher Produkte
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Förderung von fachnahen Einrichtungen und Organisationen