Das Land Hessen gewährt unter finanzieller Beteiligung des Bundes Zuwendungen mit dem Ziel, die Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere zu verbessern.
Zur Zielerreichung werden relevante Leistungsdaten und Merkmale erhoben, aufbereitet und ausgewertet sowie Zuchtwerte ermittelt. Bisher ist die Datenerhebung auf die Bereiche der Milchviehhaltung sowie der Sauen- und Mastschweinehaltung beschränkt.
Mit dem Einsatz der Fördermittel soll der züchterische Fortschritt in Bezug auf gesundheits- und robustheitsrelevante Merkmale beschleunigt und damit eine Verbesserung der Tiergesundheit und Robustheit in der Praxis erreicht werden. Beispielsweise steht die Verlängerung der Nutzungsdauer oder die Hornlosigkeit bei Rindern im Vordergrund.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60 % der entstehenden Aufwendungen für die Datenerhebung und Datenauswertung von relevanten Merkmalen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Die Förderung wird in Hessen direkt an den Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) als Kontrollvereinigung ausgezahlt. Der HVL muss den Zuwendungsanteil bei der Abrechnung der Gebühren gegenüber den landwirtschaftlichen Betrieben ausweisen. Damit trägt die Beihilfe zu einer Reduzierung der jeweils tierbezogenen Beiträge der Betriebe bei.