Ein Imker begutachtet Waben.

Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung der Zucht und Haltung von Honigbienen in Hessen

Zucht und Haltung von Honigbienen

Maßgeblich für die Förderung sind die Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung der Zucht und Haltung von Honigbienen in Hessen vom 16.08.2023. Die Richtlinien stehen bei Bedarf am Ende der Seite zum Download zur Verfügung.

Das Land Hessen unterstützt die Imkerinnen und Imkerin Hessen durch sektorspezifische Fördermaßnahmen. Ziel ist es, die Anzahl der in Hessen gehaltenen Honigbienenvölker zu steigern.

Damit soll eine flächendeckende Bestäubung der Kultur-und Wildpflanzen gewährleistet und die Biodiversität geschützt und erhöht werden sowie die mit der Honigbienenhaltung verbundenen Leistungen für das Ökosystem insgesamt gesichert werden.

 

Was wird gefördert?

Gefördert werden daher vor allem Maßnahmen zur Verbesserung der Zucht und Haltung von Honigbienen.

Förderfähig sind Aus- und Fortbildung und Vortragsveranstaltungen, Imkertage und ähnliche Veranstaltungen sowie besondere Schulungsprojekte. Weiterhin können Investitionen des Landesverbandes Hessischer Imker e.V. oder der erwerbsmäßig tätigen Imkerinnen und Imker gefördert werden. Ebenfalls förderfähig sind Analysen von Honig, Bienenwachs und Blütenpollen durch Analyselabore. Zudem werden die Aufstellung der Königinnen bzw. der Drohnenvölker auf den staatlich anerkannten hessischen Belegstellen sowie spezifische von den Züchterinnen und Züchtern durchgeführte Zuchtmaßnahmen gefördert.

Auch die Forschungsvorhaben des Bieneninstitutes Kirchhain, des Landesbetriebes Landwirtschaft sowie des Institutes für Bienenkunde Oberursel der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main werden unterstützt.
Wer wird gefördert? 

• Gefördert werden der Landesverband Hessischer Imker e.V. (LHI)
• Imkerinnen und Imker über den Landesverband der Hessischen Imker e.V.,
• gewerblich tätige Imkerinnen und Imker mit > 25 Völkern,
• die staatlich anerkannten hessischen Belegstellen
• das Institut für Bienenkunde, Fachbereich Biowissenschaften der Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt und das Bieneninstitut       Kirchhain des   Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen.


Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden als Projektförderung in Form von Zuschüssen als Anteil- oder Festbetragsfinanzierung gewährt. Die Finanzierungsart richtet sich nach den jeweiligen Fördergegenständen.

 

An wen wende ich mich für Antragstellung und Beratung?
Zuständige Bewilligungsstelle ist das Regierungspräsidium Gießen.

Anträge sind grundsätzlich online über das Agrarportal der WI Bank zu stellen!
Agrarportal Hessen (agrarportal-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster)


Zwecks der Teilnahme an Schulungsmaßnahmen wenden sich Imkerinnen und Imker bitte an den
Landesverband Hessischer Imker e.V. (LHIÖffnet sich in einem neuen Fenster)

Ich weise vorsorglich daraufhin, dass für die Teilnahme an einer Fördermaßnahme die Angabe Ihrer Registriernummer erforderlich sein wird. Diese erhalten Sie von Ihrem zuständigen Veterinäramt nach Anzeige der Bienenhaltung. Falls Ihnen noch keine Nummer zugeteilt wurde, setzen Sie sich bitte mit Ihrem zuständigen Veterinäramt in Verbindung.
 

Antragsfrist


Als Programmjahr wird das hessische Imkereijahr mit einer Laufzeit vom 01. August eines Jahres bis zum 31.Juli des Folgejahres festgesetzt. Antragsfrist ist grundsätzlich der 15. Juni für das jeweils folgende Imkereijahr.

Aufgrund der technisch erst kürzlich bestehenden Möglichkeit der online Antragstellung wurde in diesem Jahr die Antragsfrist bis zum 31.10.2024 verlängert.

Ich weise jedoch daraufhin, dass eine Förderung nur gewährt werden kann, wenn das Vorhaben vor Beginn von der Bewilligungsstelle genehmigt wurde. Maßgebend ist der Abschluss von Liefer- oder Leistungsverträgen -z.B. eine Bestellung oder Auftragsvergabe.

Hinweis für die Beantragung von Fördermitteln für Investitionen von Imkerinnen und Imkern nach Teil B1.b der Richtlinie:

Für die Gewährung von Fördermitteln für Investitionen von Imkerinnen und Imkern im Jahr 2024 bitte ich Anträge möglichst bis zum 30.09.2024 einzureichen, um eine Auszahlung noch im Haushaltsjahr 2024 gewährleisten zu können.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Regierungspräsidium Gießen.