Erhaltung der Vielfalt der tiergenetischen Ressourcen in der Landwirtschaft
Das Land Hessen gewährt Zuwendungen mit dem Ziel, den Fortbestand heimischer Nutztierrasse sicherzustellen und damit ihr genetisches Potenzial zu erhalten.
Bitte beachten Sie, dass die Anträge bis spätestens 10. Oktober über das Agrarportal Hessen eingereicht werden müssen. ( www.agrarportal-hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster). Beantragen Sie die Auszahlung in Ihrem „Gemeinsamen Antrag“ bis zum 15. Mai eines Jahres.
Die Verpflichtungszeiträume beginnt am 01. Januar eines Jahres und enden am 31. Dezember nach fünf Jahren.
Mit der Überarbeitung der HALM2-Richtlinie wurden weitere Tierarten förderfähig (s. unten). Außerdem konnten in diesem Zusammenhang auch die Prämiensätze für männliche Tiere verdoppelt werden.
Gegenstand der Förderung/Förderausschluss
Gefördert wird die Zucht und Haltung seltener und gefährdeter einheimischer Nutztierrassen in Hessen im Rahmen von Zuchtprogrammen zum Erhalt der Rasse.
Zuwendungsempfänger
Gefördert werden können aktive Betriebsinhaber gemäß Ziffer I.4 mit Betriebssitz in Hessen, die die Zucht und Haltung der förderfähigen Tiere betreiben. Nicht gefördert werden juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie juristische Personen des Privatrechts und Personengesellschaften, bei denen jeweils die Beteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent beträgt.
Förderverpflichtungen
Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass der Zuwendungsempfänger den Betrieb für die Dauer des Verpflichtungszeitraums selbst bewirtschaftet und sich verpflichtet,
- in jedem Verpflichtungsjahr mindestens die nachfolgende Anzahl an förderfähigen Tieren der nachstehend aufgeführten Nutztierrassen zu halten:
- Kategorie 1: fünf Rinder, zehn Schafe, drei Schweine
- Kategorie 2: fünf Schafe oder fünf Ziegen
- Kategorie 3: ein Pferd,
- im Durchschnitt des Verpflichtungszeitraumes mindestens die bewilligte Anzahl der Nutztiere zu halten,
- diese Tiere in ein Zuchtbuch, das von einer tierzuchtrechtlich anerkannten Züchtervereinigung geführt werden muss, eintragen zu lassen,
- mit diesen Tieren an einem Zuchtprogramm zum Erhalt der Rasse einer anerkannten Züchtervereinigung teilzunehmen, so dass die Tiere in Reinzucht angepaart oder Nachkommen geboren werden, die im entsprechenden Zuchtbuch eintragungsfähig sind,
- der Einrichtung, die das betreffende und genehmigte Zuchtprogramm zum Erhalt der Rasse durchführt, alle vorhandenen und genetisch relevanten Daten bereitzustellen und
- auf Anfrage an Programmen zur Gewinnung von Material für den Aufbau der Mindestreserve der „Deutschen Genbank für landwirtschaftliche Nutztiere“ teilzunehmen.
Höhe der Förderung
Die Höhe der jährlichen Zuwendungen beträgt 200 Euro je förderfähigem Rind oder je förderfähigem Pferd, 30 Euro je förderfähigem Schaf oder je förderfähiger Ziege und 60 Euro je förderfähigem Schwein.
Zusätzlich jährlich bei förderfähigen Vatertieren (männliche Tiere nach Anlage 12 der RL) 200 Euro je förderfähigem Bullen oder Hengst, 30 Euro je förderfähigem Bock und 60 Euro je förderfähigem Eber.
Bemerkungen zur „Anleitung zur Antragstellung“
Bezüglich der Beantragung der Tiere werden Sie aufgefordert, einen Nachweis der Mitgliedschaft im jeweiligen Zuchtverband bzw. Zuchtverein einzureichen.
Das Verzeichnis der förderfähigen Tierarten/Rassen ist in den Downloads zu finden.