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Opferbetreuung und Opfersoforthilfe in Hessen

Die Schnellen Hilfen umfassen die Leistungen des Hessischen Traumatherapie-Netzwerks und des Fallmanagements. Da Soforthilfen nur greifen können, wenn sie schnell zur Verfügung stehen und schnell in Anspruch genommen werden können, ist für sie ein stark vereinfachtes und erleichtertes Antragsverfahren vorgesehen. Die intensiven Unterstützungsleistungen sollen den Berechtigten helfen, nach dem schädigenden Ereignis wieder ihren Weg im Leben zu finden.

Hessisches Traumatherapie-Netzwerk

Geschädigten, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen, in gewissem Umfang auch ihnen nahestehenden Personen sowie – im Bereich der Entschädigung von Opfern einer Gewalttat – auch sonstigen Betroffenen, die sich wegen des schädigenden Ereignisses in einer besonderen persönlichen Ausnahmesituation befinden, sollen unmittelbar nach dem schädigenden Ereignis auffangende, stabilisierende und vertrauensvolle Schnelle Hilfen zur Verfügung gestellt werden.

Das Regierungspräsidium Gießen hat bereits im Jahr 2015 Kooperationsverträge mit nun mittlerweile 22 Fachkliniken und Facheinrichtungen zur therapeutischen Behandlung von Opfern von Gewalttaten geschlossen und sichert Gewaltopfern eine schnelle und kompetente Hilfe binnen maximal vier Wochen bei den hessenweit kooperierenden Facheinrichtungen zu. Das hessische Traumatherapie-Netzwerk ermöglicht es Menschen, die einen individuellen Schicksalsschlag erlitten haben, bereits vor der Anerkennung entschädigungsrechtlicher Ansprüche durch die Versorgungsverwaltung eine zeitnahe therapeutische Soforthilfe in Anspruch zu nehmen. Derzeit besteht das Hessische Traumatherapie-Netzwerk aus 14 Facheinrichtungen für erwachsene Personen und acht Facheinrichtungen für Kinder und Jugendliche.

Ergänzende Informationen, sowie die kooperierenden Einrichtungen, können einem Flyer entnommen werden. 

Leistungen in einer Traumaambulanz des Traumatherapie-Netzwerks Hessen können von Geschädigten – worunter insbesondere auch Personen fallen, die Zeugen schwerer Gewalttaten wurden – sowie deren Hinterbliebenen, Angehörigen und Nahestehenden in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass das schädigende Ereignis oder eine akute Belastung aufgrund eines schädigenden Ereignisses innerhalb der letzten 12 Monate stattgefunden hat.

Als Erwachsener erhalten Sie fünf therapeutische Sitzungen. Kinder und Jugendliche erhalten acht therapeutische Sitzungen. Dieser Anspruch kann nach Bedarf um maximal zehn weitere Sitzungen ausgedehnt werden.

Darüber hinaus werden die erforderlichen Fahrtkosten vom Wohnort zur nächstgelegenen Traumaambulanz und zurück übernommen. Auch die Fahrtkosten für eine Begleitperson sowie für Kinder, deren Mitnahme erforderlich ist, weil ihre Betreuung nicht sichergestellt ist. Daneben werden die notwendigen Kosten der Betreuung von zu pflegenden oder zu betreuenden Angehörigen in der Zeit der Behandlung können übernommen.

Wenn Sie einen Dolmetscher benötigen und seit weniger als 10 Jahren in Deutschland leben, wird das für Sie zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales gerne einen Dolmetscher oder einer Dolmetscherin beauftragen. Die Kosten werden in diesem Fall übernommen.

 

Wünschen Sie sich eine Aufnahme in das Traumatherapie-Netzwerk, dann wenden Sie sich direkt an unsere Fachkliniken oder Einrichtungen. Die Kontaktdaten finden Sie im Flyer zum Traumatherapie-Netzwerk (Link). Sie können sich aber auch direkt an das für Sie zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales wenden.

In beiden Fällen können Sie das Traumatherapie-Netzwerk ohne eine vorherige Antragstellung in Anspruch nehmen. Ein Antragsvordruck kann dann gemeinsam im Rahmen eines Sitzungstermins bzw. im Anschluss an die erste Sitzung ausgefüllt und an das für Sie zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales übersandt werden.

Sollten Sie allgemeine Fragen oder Anregungen zum Traumatherapie-Netzwerk haben, können Sie sich per E-Mail an die Kontaktpersonen beim RP Gießen wenden: SER@rpgi.hessen.de.

Das Fallmanagement wird durch speziell geschulte Fallmanagerinnen und -manager durchgeführt. Diese sind persönliche Ansprechpartner, die den Berechtigten für alle Fragen zum Sozialen Entschädigungsrecht zur Verfügung stehen und sie aktiv ansprechen, beraten und über aktuelle Entwicklungen ihres Verfahrens informieren.

Bei einigen Geschädigten, Angehörigen, Hinterbliebenen und Nahestehenden kommen neben Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechts auch andere Sozialleistungen, die sie insbesondere wegen des schädigenden Ereignisses oder dessen Wechselwirkung mit ihrer Lebenssituation benötigen, in Betracht. Das Fallmanagement unterstützt auch dabei, diese Leistungen in Anspruch zu nehmen, indem es bei der Antragstellung bei anderen Trägern Hilfe unterstützt.

Ergänzende Informationen können einem Flyer entnommen werden. 

Nach erfolgter Prüfung im erleichterten Verfahren sollen Geschädigte

  • einer Straftat gegen das Leben
  • einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • die zum Tatzeitpunkt minderjährig waren

Ein Fallmanagement erhalten (§ 30 Abs. 4 SGB XIV).

Berechtigte Personen bei

  • bedingt in der Person des Betroffenen liegenden Kommunikationsproblemen
  • schwerer psychischer Erkrankung
  • geistiger Beeinträchtigung

können ein Fallmanagement erhalten (§ 30 Abs. 3 SGB XIV).

Das Fallmanagement umfasst insbesondere:

  • Die Ermittlung des möglichen Hilfebedarfs, der durch das schädigende Ereignis unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalls entstanden ist
  • Den Hinweis auf die in Betracht kommenden Sozialleistungen
  • Die Begleitung der Berechtigten mit dem Ziel des Erhalts zügiger und aufeinander abgestimmter Leistungen, soweit Berechtigte Ansprüche gegen andere Sozialleistungsträger haben oder haben könnten
  • Die Unterstützung bei der Antragstellung sowie die Aufklärung über die Einleitung und den Ablauf des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung
  • Die Begleitung des Verfahrens in der Sozialen Entschädigung

Wenn Sie das Fallmanagement in Anspruch nehmen möchten, wenden Sie sich direkt an das für Sie zuständige Hessische Amt für Versorgung und Soziales.

Leistungen des Fallmanagements werden auf Antrag erbracht (Link zu „Links und Downloads“). Sofern weitere Leistungen des SGB XIV über das Fallmanagement hinaus beantragt werden sollen, kann das entsprechende Antragsformular gemeinsam im Rahmen eines Sitzungstermins ausgefüllt werden.

Sollten Sie allgemeine Fragen oder Anregungen zum Fallmanagement haben, können Sie sich per Mail an die Ansprechpartner des Regierungspräsidiums Gießen wenden: FM@rpgi.hessen.de.