Die Schnellen Hilfen umfassen die Leistungen des Hessischen Traumatherapie-Netzwerks und des Fallmanagements. Da Soforthilfen nur greifen können, wenn sie schnell zur Verfügung stehen und schnell in Anspruch genommen werden können, ist für sie ein stark vereinfachtes und erleichtertes Antragsverfahren vorgesehen. Die intensiven Unterstützungsleistungen sollen den Berechtigten helfen, nach dem schädigenden Ereignis wieder ihren Weg im Leben zu finden.
Hessisches Traumatherapie-Netzwerk
Geschädigten, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen, in gewissem Umfang auch ihnen nahestehenden Personen sowie – im Bereich der Entschädigung von Opfern einer Gewalttat – auch sonstigen Betroffenen, die sich wegen des schädigenden Ereignisses in einer besonderen persönlichen Ausnahmesituation befinden, sollen unmittelbar nach dem schädigenden Ereignis auffangende, stabilisierende und vertrauensvolle Schnelle Hilfen zur Verfügung gestellt werden.
Das Regierungspräsidium Gießen hat bereits im Jahr 2015 Kooperationsverträge mit nun mittlerweile 22 Fachkliniken und Facheinrichtungen zur therapeutischen Behandlung von Opfern von Gewalttaten geschlossen und sichert Gewaltopfern eine schnelle und kompetente Hilfe binnen maximal vier Wochen bei den hessenweit kooperierenden Facheinrichtungen zu. Das hessische Traumatherapie-Netzwerk ermöglicht es Menschen, die einen individuellen Schicksalsschlag erlitten haben, bereits vor der Anerkennung entschädigungsrechtlicher Ansprüche durch die Versorgungsverwaltung eine zeitnahe therapeutische Soforthilfe in Anspruch zu nehmen. Derzeit besteht das Hessische Traumatherapie-Netzwerk aus 14 Facheinrichtungen für erwachsene Personen und acht Facheinrichtungen für Kinder und Jugendliche.
Ergänzende Informationen, sowie die kooperierenden Einrichtungen, können einem Flyer entnommen werden.