Ein ausgedruckter Entwurf des Regionalplans liegt auf einer großen Landkarte

Regierungspräsidium Gießen

1.250 Anträge eingegangen

Rege Beteiligung bei erneuter Offenlage des Entwurfs

Gießen/Mittelhessen. 1.250 Anträge sind im Zuge der zweiten Offenlage des Regionalplans Mittelhessen bei der Oberen Landesplanungsbehörde im Regierungspräsidium Gießen eingegangen. „Dabei fällt auf: Die Themen Siedlungs- und Gewerbeflächen beschäftigen die Menschen in Mittelhessen nach wie vor besonders. Auch das Thema Rohstoffsicherung sorgte für zahlreiche Stellungnahmen“, fasst der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich zusammen.

Die Beschäftigten der Oberen Landesplanungsbehörde sind bereits fleißig dabei, die Stellungnahmen auszuwerten. Stück für Stück werden die Punkte dann in den Ausschüssen der Regionalversammlung Mittelhessen beraten. Über den Entwurf in Gänze entscheidet am Ende die Regionalversammlung, deren Mitglieder durch die fünf Landkreise und die drei mittelhessischen Sonderstatusstädte Gießen, Marburg und Wetzlar entsandt werden. Der genaue Sitzungstermin steht noch nicht fest, er wird voraussichtlich 2026 in der zweiten Jahreshälfte sein. „Wir können aber bereits sagen, dass der neue Regionalplan noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden soll, bevor sich die Zusammensetzung der Regionalversammlung und der Ausschüsse ändert“, sagt André Reck, der kommissarische Dezernatsleiter. „Dann wird der Beschluss auch durch die Personen gefasst, die bereits viel Arbeit und Einsatz in den Gremien geleistet haben.“

Eine „Angebotsplanung“

Nach der ersten Offenlage im Jahr 2022 waren bereits etliche Änderungen eingearbeitet worden. Im April beschloss die Regionalversammlung Mittelhessen, den Entwurf noch einmal offenzulegen. Möglich waren diesmal ausschließlich Stellungnahmen zu den geänderten Teilen. Wie schon bei der ersten Offenlage konnten die Anträge auf verschiedenen Wegen eingereicht werden. „Bei der erneuten Beteiligung zum Regionalplan Mittelhessen ging ungefähr die Hälfte der 1.250 Anträge online, also über das Beteiligungsportal des Landes Hessen, ein“, informiert André Reck. „Das vereinfacht die Auswertung der Anträge erheblich und beschleunigt das Verfahren.“

Zu den Themen Siedlungs- und Gewerbeflächen gingen zahlreiche Stellungnahmen ein. Kritisch gesehen wurde die Rohstoffsicherung. Hierzu merkt André Reck an, dass es sich bei der Festlegung zukünftiger Abbauflächen um langfristige Entwicklungsoptionen handelt. Er stellt aber auch klar: „Abbau und landschaftliche Veränderungen dürfen erst nach Abschluss eines zusätzlichen bergrechtlichen Genehmigungsverfahrens erfolgen.“ Wie in allen anderen Bereichen ist der Regionalplan also auch hier in erster Linie als „Angebotsplanung“ zu verstehen, die verschiedene Möglichkeiten einräumt. Was aber nicht heißt, dass all das genauso umgesetzt wird.

Bei der erneuten Offenlage gingen zudem viele Stellungnahmen zu Themen ein, die bereits endgültig abgewogen waren und bei denen daher keine Beteiligung mehr erforderlich war. Diese Stellungnahmen werden folglich auch nicht mehr berücksichtigt.

Hintergrund

Der Regionalplan steuert maßgeblich die Entwicklung der Planungsregion Mittelhessen. Dabei sollen möglichst viele Erwartungen regionaler Akteure, beispielsweise der Kommunen, ansässiger Unternehmen und der Bevölkerung, berücksichtigt werden. Konkret geht es beispielsweise um Siedlungs- und Gewerbeentwicklung, also die Frage, wo Flächen für Wohnraum und für Unternehmensansiedlungen entstehen. Auch die Steuerung des Einzelhandels, der regionalen Infrastruktur sowie die Nutzung und Sicherung des Freiraums sind Aufgaben des Regionalplans. Er trägt dazu bei, Zersiedlung zu vermeiden, natürliche Ressourcen zu schonen und den Boden zu schützen. Der Regionalplan bietet Städten und Gemeinden Entwicklungsmöglichkeiten, durch die im Sinne der Daseinsvorsorge gleichwertige Lebensverhältnisse in der gesamten Region gewährleistet werden können. Die Entscheidung über eine endgültige Umsetzung und nachhaltige Ausgestaltung findet regelmäßig auf kommunaler Ebene statt. 

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Oliver Keßler

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