Zwei aufgeblasene Schwimmflügel

Regierungspräsidium Gießen

Augen auf beim Kauf von Schwimmflügeln und Co.

Verbraucherschützer des Regierungspräsidiums Gießen mahnen zur Vorsicht beim Kauf von Schwimmhilfen – Tipps zum sicheren Umgang

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Gießen. Die Sonne lacht, die Temperaturen steigen. Je heißer es wird, desto häufiger suchen die Menschen Abkühlung. „Doch egal, ob im Freibad, Pool, See oder Meer – Sicherheit ist das A und O. Das gilt insbesondere für Kinder, die noch nicht oder nicht gut schwimmen können und auf Schwimmhilfen angewiesen sind“, betont der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. In seiner Behörde arbeiten Experten für den Bereich technischer Verbraucherschutz und Produktsicherheit. Sie geben Tipps zum richtigen Umgang mit Schwimmflügeln und Co., damit auch die Eltern beim Toben ihres Nachwuchses unbesorgt zuschauen können.

„Bereits beim Erwerb von Schwimmhilfen sollte Wert auf sichere und geprüfte Produkte gelegt werden. Ein entsprechendes Qualitätsmerkmal ist neben dem GS-Zeichen auch eine ausführliche Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache“, sagt RP-Verbraucherschutzexperte Stefan Wingenbach.

Löcher nicht selbst flicken

Eltern greifen gerne zu den altbewährten Schwimmflügeln. „Sie werden dem Bewegungsdrang der Kinder gerecht und nehmen ihnen die Angst vor dem Untergehen.“ Der Experte rät jedoch, beim Kauf darauf zu achten, dass diese Schwimmflügel jeweils zwei Luftkammern besitzen und vor dem Benutzen einen Tag lang aufgeblasen an der frischen Luft liegengelassen werden sollten. So lassen sich frühzeitig etwaige Beschädigungen erkennen. „Haben die Schwimmflügel ein Loch, ist es ratsamer, neue zu kaufen, als sie selbst zu flicken“, findet Wingenbach.

Daneben gibt es Schwimmgürtel. Sie eignen sich jedoch mehr für ältere Kinder, die zwar noch nicht richtig schwimmen, sich aber schon über Wasser halten können. Schwimmwesten – nicht zu verwechseln mit Rettungswesten – können auch eine Alternative sein, wobei sie durch die eingeschränkte Bewegungsfreiheit oft unbeliebter bei den Kindern sind.

Aufblasbare Spielzeuge oder Luftmatratzen sind als Schwimmunterstützung hingegen völlig ungeeignet. „Die Außenhaut ist meist rutschig und in Verbindung mit Sonnencreme glitschig, weshalb selbst Schlaufen und Griffe keinen Halt bieten würden.“ Als besonders kritisch sieht Wingenbach den Kinderschwimmsitz an. „Gerade im flachen Wasser wird er für die Kleinen zur großen Gefahr, da es für sie unmöglich ist, sich eigenständig aus der Sitzhilfe zu befreien, sollte diese umkippen.“

Gefahrenhinweise genau lesen und ernst nehmen

Deshalb richtet Stefan Wingenbach seinen Appell vor allem an die Eltern: „Egal ob bei Wasserspielzeugen oder Schwimmhilfen, die Gefahrenhinweise sollten immer genau gelesen und vor allem ernstgenommen werden.“ Unabhängig davon sollten Kinder, solange sie nicht sicher schwimmen können, ununterbrochen beaufsichtigt werden, auch wenn sie mit Schwimmhilfe ins Wasser gehen. Und wer mit Kanu oder Boot unterwegs ist, sollte immer dafür Sorge tragen, dass Kinder eine Rettungsweste tragen. Anders als eine Schwimmweste hat sie einen Kragen, einen größeren Auftrieb und sorgt dafür, dass man immer mit dem Gesicht nach oben schwimmt – selbst im Falle einer Bewusstlosigkeit.

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