Eine ungesicherte Baugrube

Regierungspräsidium Gießen

Baustopp wegen ungesicherter Baugrube

Arbeitsschutzexperten beim Regierungspräsidium Gießen greifen in Gießen ein

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Gießen. Sicherheit auf Baustellen sind das A und O, insbesondere wenn es um die Absturzsicherung geht. Fehlt sie, hat das Konsequenzen. Deshalb achtet das Regierungspräsidium Gießen mit seinen Baukontrolleuren darauf. Im Bereich Schiffenberger Weg in Gießen sind sie auf einen gravierenden Fall gestoßen, der zu einem Baustopp führte. Auf der Baustelle sollten zwei Zisternen versetzt werden. Hierzu hatten Bauarbeiter eine gut vier Meter tiefe Baugrube ausgehoben – ohne diese zu sichern.

Bei seiner Kontrolle fielen Baukontrolleur Jörg Heller sofort die zu steilen Baugrubenwände ins Auge, die aus Platzgründen nahezu senkrecht ausgebaggert wurden. Außerdem waren die Bereiche direkt neben der Baugrube nicht mit einem Geländer gesichert. Zum Schutz der Arbeiter verfügte der Arbeitsschutzexperte einen sofortigen Baustopp.

Bis zu 5.000 Euro Bußgeld

Hintergrund dieser Maßnahme ist: Bei Baugruben, die tiefer als 1,25 Meter sind, ist der Unternehmer verpflichtet, die Baugrubenwände entsprechend der vorliegenden Bodenklasse abzuböschen, wie es in der Fachsprache heißt. Im vorliegenden Fall hätte die Baugrubenneigung maximal 60 Grad betragen dürfen oder mit sogenannten Verbaugeräten gesichert werden müssen. Dazu stellen Absturzhöhen von mehr als zwei Metern eine zusätzliche Gefährdung des Baustellenpersonals dar.

Die Arbeiten durften erst fortgeführt werden, nachdem die Baugrubenwände gemäß den Vorschriften abgeböscht und die erforderliche Absturzsicherung vorschriftsmäßig errichtet worden war. Neben der bereits erteilten kostenpflichtigen mündlichen Anordnung erwartet den Bauunternehmer nun auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einem Bußgeldrahmen von bis zu 5.000 Euro.

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