Hessen. Fast 90 Tier- und Pflanzenarten stehen in der Europäischen Union auf der Liste der invasiven Arten. Sie alle haben gemeinsam, dass sie die biologische Vielfalt bedrohen und ganze Ökosysteme verändern. Noch dazu können sie sich negativ auf Gesundheit und Wirtschaft auswirken. Je verbreiteter die Arten sind, desto schwieriger und nahezu unmöglich ist ihre Beseitigung. Aber die Populationen können eingedämmt werden. Dafür gibt es je nach Art bestimmte Maßnahmen, die zum Management ergriffen werden können und von den Mitgliedsstaaten gemeinsam entwickelt werden. Das läuft nicht nur auf der Ebene der Forschung und Politik ab, sondern die Bürgerinnen und Bürger können daran mitwirken. Aktuell läuft in Hessen eine solche Öffentlichkeitsbeteiligung.
Unterlagen auch im Internet
Im Fokus stehen dabei der Schwarze Zwergwels (Ameiurus melas) und der Flieder-Knöterich (Koenigia polystachya). Der Schwarze Zwergwels kommt ursprünglich aus Nordamerika. Inzwischen wurde er aber auch vereinzelt in der freien Natur in Hessen gesichtet. Das Problem daran: Die Tiere sind äußerst gefräßig und trotzen selbst widrigen Bedingungen. Der Flieder-Knöterich ist in Hessen derzeit noch nicht in freier Natur nachgewiesen. Er kommt ursprünglich aus dem Himalaya-Gebiet und kann dichte Monokulturbestände bilden. Damit sind beide Arten eine Gefahr für die heimische Artenvielfalt – und daher ein Thema für die Oberen Naturschutzbehörden bei den drei hessischen Regierungspräsidien in Darmstadt, Gießen und Kassel.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung liegen die Unterlagen bis zum 10. November 2023 in den drei Regierungspräsidien aus (Regierungspräsidium Darmstadt, Luisenplatz 2, 64283 Darmstadt; Regierungspräsidium Gießen, Schanzenfeldstraße 10, 35578 Wetzlar; Regierungspräsidium Kassel, Am Alten Stadtschloss 1, 34117 Kassel). Die Anhörungsfrist endet am 11. Dezember 2023. Die Unterlagen können zudem unter www.anhoerungsportal.deÖffnet sich in einem neuen Fenster eingesehen werden. Über das Portal können bis zum 11. Dezember 2023 außerdem Stellungnahmen eingereicht werden. Falls dies nicht möglich ist, können schriftliche Stellungnahmen an die drei Regierungspräsidien (Anschriften siehe oben) gesendet werden. Dort besteht auch die Möglichkeit zur Niederschrift.