Zahl des Monats

Regierungspräsidium Gießen

Deutsche Dokumente fit fürs Ausland machen

„Zahl des Monats“: Regierungspräsidium Gießen erteilte in den
vergangenen zwölf Monaten 2.044 Legalisationen – Sie bestätigen
die Echtheit von Zeugnissen und Urkunden

Gießen. Ob Hochschulzeugnis, Geburtsurkunde oder Prüfungszeugnis einer Handwerkskammer – oft werden deutsche Dokumente im Ausland nur anerkannt, wenn sie vorher von einer Behörde beglaubigt wurden. Denn eine Legalisation bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift auf dem Papier. In Mittelhessen ist das Regierungspräsidium Gießen (RP) genau dafür zuständig. Allein in den vergangenen zwölf Monaten erteilte das RP insgesamt 2.044 solcher Legalisationen – unsere „Zahl des Monats“.

 

„Bei Beglaubigungen deutscher Dokumente für ausländische Behörden handelt es sich um ein komplexes Thema“, sagt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Sie werden nicht nur vom RP erteilt, sondern auch von anderen Behörden. „Geht es etwa um gerichtliche Dokumente oder notarielle Urkunden, sind die Landgerichte zuständig“, weiß Ullrich, der selbst viele Jahre Landgerichtspräsident in Marburg und Limburg war.

 

Die Zahlen des Regierungspräsidiums zeigen: Legalisationen bleiben auch in Zeiten von Corona ein gefragtes Thema. Wer von den zuständigen ausländischen Stellen die Notwendigkeit einer Legalisation bestätigt bekommen hat, sollte sich daher zeitnah darum bemühen, dass sie erteilt wird. „Generell wird zwischen zwei verschiedenen Arten der Legalisation unterschieden“, berichtet RP-Mitarbeiterin Julia Nowey: Der Apostille nach dem Haager Übereinkommen von 1961 sowie der Beglaubigung. Bei der Apostille handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren, nach dessen Abschluss die Legalisation direkt bei ausländischen Behörden vorgelegt werden kann. Der Beglaubigung folgt nach der Ausstellung noch eine Überbeglaubigung des Generalkonsulats oder der Botschaft des Ziellandes. Welche Art der Legalisation erteilt werden kann, richtet sich nach internationalen Abkommen. „Hierfür kann das Regierungspräsidium Gießen auf eine Übersicht sämtlicher Ländervorschriften zugreifen“, sagt die RP-Mitarbeiterin.

 

Weitere Informationen zu diesem Thema sind der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen unter https://rp-giessen.hessen.de/inneres-arbeit/beglaubigung-von-urkunden-zur-vorlage-im-auslandÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden.

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Oliver Keßler

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