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Regierungspräsidium Gießen

Deutsche Dokumente fit fürs Ausland machen

Regierungspräsidium Gießen erteilt 2.618 Legalisationen – Echtheit von Zeugnissen und Urkunden wird damit bestätigt

Gießen. Ob Hochschulzeugnis, Geburtsurkunde oder Prüfungszeugnis einer Handwerkskammer – oft werden deutsche Dokumente im Ausland nur anerkannt, wenn sie vorher von einer Behörde beglaubigt wurden. Denn eine Legalisation bestätigt die Echtheit des Siegels und der Unterschrift auf dem Papier. In Mittelhessen ist das Regierungspräsidium (RP) Gießen genau dafür zuständig. Allein in den vergangenen zwölf Monaten erteilte das RP insgesamt 2.618 solcher Legalisationen. Hier lässt sich ein deutlicher Anstieg erkennen: Im Jahr 2025 wurden fast 500 Apostillen bzw. Beglaubigungen mehr ausgestellt als ein Jahr zuvor (2024: 2.142).

„Bei Beglaubigungen deutscher Dokumente für ausländische Behörden handelt es sich um ein komplexes Thema“, sagt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Sie werden nicht nur vom RP Gießen erteilt, sondern auch von anderen Behörden. „Geht es etwa um gerichtliche Dokumente oder notarielle Urkunden, sind zum Beispiel die Landgerichte zuständig“, erläutert Ullrich, der selbst viele Jahre Landgerichtspräsident in Marburg und Limburg war.

Russland und Ukraine waren 2025 die Spitzenreiter

Die Zahlen des Regierungspräsidiums zeigen: Legalisationen bleiben auch weiterhin ein gefragtes Thema. Wer von den zuständigen ausländischen Stellen die Notwendigkeit einer Legalisation bestätigt bekommen hat, sollte sich deshalb auch zeitnah darum bemühen, dass sie erteilt wird. „Alle Länder sind gut vertreten“, berichtet RP-Mitarbeiterin Celine Kingl aus dem vergangenen Jahr. Bei Russland und der Ukraine handelte es dabei sich im Jahr 2025 um die Spitzenreiter. „Hier werden uns oft Personenstandsurkunden und viele Namensänderungen vorgelegt.“ Griechenland ist ebenfalls häufig vertreten, meist mit steuerlichen Angelegenheiten. „Aserbaidschan ist aus unserer Erfahrung oft das Bestimmungsland, wenn es um Immatrikulationsbescheinigungen geht.“

Bei einer Apostille handelt es sich um ein vereinfachtes Verfahren, nach dessen Abschluss die Legalisation direkt bei ausländischen Behörden vorgelegt werden kann. Der Beglaubigung folgt nach der Ausstellung noch eine Überbeglaubigung durch das Generalkonsulat oder die Botschaft des Ziellandes. Welche Art der Legalisation erteilt werden kann, richtet sich nach internationalen Abkommen.

Weitere Informationen zu diesem Thema sind der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen unter https://rp-giessen.hessen.de/integration-und-asylrecht/beglaubigungen-apostillenzu finden. 

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Oliver Keßler

Oliver Keßler

Pressesprecher

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