Gießen/Mücke. Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat die immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windenergieanlage im Vogelsbergkreis bei Mücke im Ortsteil Atzenhain (Windvorranggebiet Nr. 5412) erteilt. Die Anlage hat eine Nabenhöhe von über 166 Meter, einen Rotordurchmesser von 160 Meter und eine Gesamthöhe von über 246 Meter. Die Nennleistung liegt bei 5,56 Megawatt (MW). Bei der erwarteten jährlichen Stromproduktion von rund 14 Millionen Kilowattstunden (kWh) kann der Windpark rechnerisch etwa 3.500 Haushalte mit erneuerbarem Strom versorgen und dabei jährlich rund 5.320 Tonnen Kohlenstoffdioxid (CO2) einsparen.
Die Genehmigung ist nach eingehender Prüfung aller umwelt- und immissionsschutzrechtlichen Belange erteilt worden. Insbesondere wurden mögliche Auswirkungen auf Mensch, Natur und Landschaft umfassend geprüft und durch entsprechende Auflagen minimiert. So wurden die Umweltbelange, wie z. B. der Schutz von Wasser und Boden, das Naturschutzrecht sowie insbesondere der Immissionsschutz, also der Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Lärm und Schattenwurf, geprüft. Außerdem wurden Fragen des Baurechts, des Denkmalschutzes, der Luftverkehrssicherheit und vieles mehr geklärt. Nach intensiver Prüfung dieser Sachverhalte konnte die Genehmigung erteilt werden.
Der Genehmigungsbescheid ist auf der Homepage des RP Gießen ( www.rp-gießen.hessen.de) unter „Themen A-Z“ im Bereich „Öffentliche Bekanntmachung“ zwei Wochen lang ab dem 20. Mai bis 2. Juni zur Einsichtnahme bereitgestellt.