Schienen verlaufen zu einem Gleisanschluss

Regierungspräsidium Gießen

Einmal mehr Antworten auf komplexe Fragen geliefert

3. „Netzwerktreffen Schienengüterverkehr Mittelhessen“ widmet sich rechtlichen Aspekten – Am 14. November nächstes Treffen

Gießen/Mittelhessen. Mitte der 1980er Jahre gab es in Mittelhessen noch mehr als 90 Stellen, an denen Güter zum Transport von A nach B auf die Schiene verlagert wurden. Ihre Zahl hat stetig abgenommen, aktuell sind es nur noch rund 15. Vielerorts gibt es allerdings Ideen und Bestrebungen, das zu ändern. Bei der Realisierung entsprechender Vorhaben sehen sich Unternehmen und Kommunen mit einer großen Zahl rechtlicher Regulierungen konfrontiert. Doch was ist relevant, wenn beispielsweise ein Unternehmen einen Gleisanschluss oder ein Güterterminal für den Warenumschlag zwischen Straße und Schiene errichten möchte? Zu dieser komplexen Frage informierten sich interessierte Akteure von Unternehmen, Wirtschaftsförderern und Ministerien beim 3. „Netzwerktreffen Schienengüterverkehr Mittelhessen“. Dieses hat sich zur Aufgabe gemacht, Antworten auf die vielen offenen Fragen zur Güterverkehrsverlagerung auf die Schiene zu liefern und die Beteiligten zu vernetzen. Ins Leben gerufen wurde das Netzwerktreffen vom Regierungspräsidium Gießen.

Zahlreiche Normen

Nachdem im März bereits die erste Veranstaltung in diesem Jahr stattgefunden hatte, war es nun das insgesamt dritte Treffen. „Ein Überblick zu den wesentlichen Grundlagen des Eisenbahnrechts im Kontext des Schienengüterverkehrs“ lautete das Thema der Online-Veranstaltung. Die rund 25 Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhielten einen Überblick über relevante Grundlagen zum Betrieb von Gleisanschlüssen und Werkbahnen, zum Netzzugangsrecht, zur Planfeststellung und zu weiteren Themen, die anhand von Beispielen anschaulich erläutert wurden. Referent war Prof. Dr. Urs Kramer, Inhaber der Lehrprofessur für Öffentliches Recht am Institut für Rechtsdidaktik der Universität Passau. Er ist unter anderem auf das Eisenbahnrecht spezialisiert.

Im Gegensatz zum Straßenverkehr ist der Schienenverkehr durch zahlreiche Normen streng geregelt. So gibt es bereits verschiedene gesetzliche Vorgaben auf der Ebene der Europäischen Union. Auf der Bundesebene ist dann unter anderem geregelt, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um überhaupt als Akteur am Schienenverkehr teilnehmen oder Schieneninfrastruktur betreiben zu dürfen. Wann ist für deren Errichtung ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen und wann nicht? Auch das ist auf der Bundesebene festgelegt. Ebenso, wem Zugang zum Schienennetz zu gewähren ist, und sehr viel mehr.

Erreichbarkeit des Wirtschaftsstandortes erhalten

Ergänzt wurde der Termin durch den Regionalen Schienencoach des Regierungspräsidiums Gießen, Jonas Goebel, sowie Marian Zachow, Erster Kreisbeigeordneter des Landkreises Marburg-Biedenkopf und ebenfalls Koordinator der Veranstaltungsreihe. Sie gaben Informationen zu verkehrspolitischen Themen auf Bundesebene, die im Zusammenhang mit dem Güterverkehr stehen. So geht das Bundesverkehrsministerium von einer Zunahme des Güterverkehrsaufkommens von 46 Prozent bis 2051 aus. Genau hier soll mit der Veranstaltungsreihe Netzwerktreffen Schienengüterverkehr zielgerichtet für Mittelhessen angesetzt werden, um eine nachhaltige Verlagerung des Güterverkehrs zu unterstützen und die Erreichbarkeit des Wirtschaftsstandortes zu erhalten.

Für dieses Jahr ist noch ein weiteres Treffen geplant. Es findet am 14. November statt. Weitere Interessierte sind herzlich willkommen. Wer Teil des Netzwerks werden und in den Verteiler aufgenommen werden möchte, kann sich an Jonas Goebel (jonas.goebel@rpgi.hessen.de, 0641 303 2420) wenden.

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Oliver Keßler

Oliver Keßler

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