Grafik mit Schnuller und Geld und der Information, dass Elterngeld in Hessen zum 100.000 Mal online beantragt wurde

Regierungspräsidium Gießen

Elterngeld zum 100.000. Mal online beantragt

„Zahl des Monats“: Seit fast zweieinhalb Jahren auch digital möglich – Familien sparen dadurch vor allem Zeit – Je vollständiger ein Antrag, desto kürzer die Bearbeitungszeit

Lesedauer:4 Minuten

Gießen. Wer Nachwuchs bekommt, hat eine aufregende Zeit vor sich. Vieles muss organisiert und erledigt werden. Dazu zählt auch, nach der Geburt Elterngeld zu beantragen. Das geht in Hessen auf zwei Wegen: In der klassischen Papierform und online. Letzteres ist seit Dezember 2019 möglich. Inzwischen sind 100.000 Anträge auf digitalem Wege eingegangen – unsere „Zahl des Monats“. „Schon das Elterngeld an sich ist ein Erfolgsmodell. Und der Online-Antrag steht dem in nichts nach“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Seine Behörde ist fachlich zuständig, wenn es um das Thema Elterngeld geht. Beantragt wird es in den sechs Hessischen Ämtern für Versorgung und Soziales, die dem Regierungspräsidium Gießen (RP) nachgeordnet sind.

Automatische Eingabehilfen

Die Zahlen aus dem RP zeigen: Etwa die Hälfte der jährlich rund 80.000 Elterngeldanträge geht inzwischen online ein. Dass diese Möglichkeit so gut angenommen wird, führt das Regierungspräsidium Gießen vor allem auf die Vorteile zurück, die diese Form der Antragstellung mit sich bringt. Familien sparen vor allem Zeit. Automatische Eingabehilfen und eine gezielte Führung durch das Formular erleichtern die Bearbeitung sehr. Anhand der dazugehörigen Checkliste können die Antragstellerinnen und -steller erkennen, welche Dokumente mit dem Antrag noch vorgelegt werden müssen. Wer sich registriert, kann bereits sechs Monate vor dem Geburtstermin des Kindes damit beginnen, den Antrag auszufüllen. Das heißt: Der Antrag kann Stück für Stück bearbeitet und auch wieder geändert werden. Selbstverständlich kann er auch ohne vorherige Registrierung verwendet werden. Dann sind aber keine langfristigen Datenspeicherungen möglich.

Grundsätzlich werden die Anträge in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet – egal auf welchem Weg sie eintreffen. Wie lange die Bearbeitung dauert, ist unterschiedlich. Das hat verschiedene Gründe. Die Regelungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes sind komplex, jedes Verfahren ist individuell und jedes Elterngeld wird anhand der persönlichen finanziellen Situation der Antragstellenden berechnet. Dabei gilt: Je vollständiger ein Antrag und je weniger Nachfragen erforderlich sind, desto kürzer ist auch die Bearbeitungszeit. Sie lag im ersten Quartal 2022 im Durchschnitt bei rund sieben Wochen. Das ist besonders für Väter wichtig zu wissen, die unmittelbar nach der Geburt in Elternzeit gehen und Elterngeld beantragen wollen. Sie müssen sich diese Zeit auf jeden Fall zunächst selbst vorfinanzieren. Denn der Elterngeldantrag kann – egal ob als Mann oder als Frau – erst nach der Geburt gestellt werden, wenn auch die Geburtsurkunde vorliegt. Deren Ausstellung wiederum kann einige Tagen oder manchmal sogar Wochen dauern. Bei Müttern, die vor der Geburt erwerbstätig waren, ist die Lage hier etwas entspannter: Sie erhalten in den ersten acht Wochen nach der Geburt ohnehin das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse und den sogenannten Arbeitgeberzuschuss.

Weitere Informationen im Internet

Das Onlineverfahren für den Elterngeldantrag ist im Internet unter www.elterngeld.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster zu finden. Weitere Informationen gibt es auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen (https://rp-giessen.hessen.de/elterngeldÖffnet sich in einem neuen Fenster). Hier finden sich auch die Kontaktdaten der Hessischen Ämter für Versorgung und Soziales in Gießen, Kassel, Fulda, Wiesbaden, Frankfurt und Darmstadt sowie deren örtliche Zuständigkeiten. Wichtige Informationen zum Elterngeld gibt es außerdem auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration unter www.familienatlas.deÖffnet sich in einem neuen Fenster.

Pressekontakt

Die Pressestelle des RP Gießen ist für Sie da.

Portraitbild des Pressesprechers Oliver Keßler

Oliver Keßler

Pressesprecher

Regierungspräsidium Gießen

Fax

0641 303 2008

Regierungspräsidium Gießen

Landgraf-Philipp-Platz 1-7

35390 Gießen

Schlagworte zum Thema