Ein ausgedruckter Entwurf des Regionalplans liegt auf einer großen Landkarte

Regierungspräsidium Gießen

Entwurf des Regionalplans Mittelhessen wird erneut offengelegt

Stellungnahmen zu den geänderten Teilen sind vom 26. Mai bis 21. Juli möglich

Gießen/Mittelhessen. Die Regionalversammlung Mittelhessen hat in ihrer jüngsten Sitzung die Offenlage des überarbeiteten Regionalplan-Entwurfs für die Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und den Vogelsbergkreis beschlossen. Gegenüber dem ersten Entwurf gibt es in der neuen Version wichtige grundsätzliche Änderungen im Regionalplantext und in der Karte, die einer Beteiligung der Öffentlichkeit bedürfen. Das bedeutet: Kommunen, Behörden und die Bürgerinnen und Bürger können die Unterlagen erneut einsehen und ausschließlich zu den geänderten Teilen Stellungnahmen abgeben.

Am besten das Beteiligungsportal nutzen

Die Unterlagen sind über das Beteiligungsportal abrufbar https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/rpgi/beteiligung/themen/1005141Öffnet sich in einem neuen Fenster. Zudem werden sie vom 26. Mai bis 6. Juli beim Regierungspräsidium Gießen (Colemanstraße 5, 35394 Gießen, Raum 226, montags bis donnerstags von 9 bis 12 Uhr und von 14 bis 15.30 Uhr sowie freitags von 9 bis 12 Uhr) und in den Kreisverwaltungen der fünf mittelhessischen Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf, Limburg-Weilburg und Vogelsberg ausgelegt. Die beteiligungspflichtigen Änderungen sind, soweit möglich, besonders gekennzeichnet. Stellungnahmen können während der sechswöchigen Frist und bis zwei Wochen danach, also bis zum 21. Juli 2025, eingereicht werden.

Die Stellungnahmen sollten vorzugsweise über das Beteiligungsportal eingereicht werden. Nach der einmaligen Registrierung können Hinweise und Einwände in dem Portal passgenau den beteiligungspflichtigen Änderungen in den einzelnen Kapiteln zugeordnet oder geografisch durch einen Punkt oder eine Abgrenzung in der Plankarte verortet werden. Außerdem können Anlagen in den gängigen Formaten (PDF, Word, Excel, PowerPoint) beigefügt werden. Wer sich bereits für die erste Beteiligung im Portal registriert hat, kann diesen Zugang weiternutzen.

Alternativ besteht die Möglichkeit, per E-Mail an Regionalplan@rpgi.hessen.de, schriftlich oder zur Niederschrift beim Regierungspräsidium Gießen als Geschäftsstelle der Regionalversammlung Mittelhessen (Colemanstraße 5, 35394 Gießen) Stellungnahmen abzugeben. Dabei sollte das im Beteiligungsportal bereitgestellte Formblatt verwendet werden.

Die Abgabe der Stellungnahme ist auf eine dieser vier Möglichkeiten zu beschränken; „Doppeleinreichungen“, zum Beispiel per Beteiligungsportal und zusätzlich per E-Mail oder per Post, sind nicht erforderlich.

Hintergrund:

Der Regionalplan Mittelhessen regelt, wo und in welchem Umfang in den Kommunen neue Wohnsiedlungsflächen oder neue Industrie- und Gewerbegebiete entwickelt werden können. Er legt zudem umfangreiche Gebiete fest, in denen die Landwirtschaft, der Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft, besondere Klimafunktionen, der Grundwasserschutz, der Hochwasserschutz oder die Forstwirtschaft Vorrang haben. Daneben enthält der Planentwurf unter anderem Vorgaben für den Einzelhandel und den Öffentlichen Personennahverkehr, mit denen im Sinne der Daseinsvorsorge gleichwertige Lebensverhältnisse in der gesamten Region gewährleistet werden sollen. 

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Oliver Keßler

Oliver Keßler

Pressesprecher

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