Ein Rohbau eines Kellergeschosses, bei dem die Absturzsicherung fehlt.

Regierungspräsidium Gießen

Fehlt die Absturzsicherung, hat das Konsequenzen

Baukontrolleur des Regierungspräsidiums Gießen verhängt Baustopps in Ortschaft im südlichen Teil des Landkreises Marburg-Biedenkopf

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Gießen. Sicherheit ist auf Baustellen das A und O, insbesondere wenn es um die Absturzsicherung geht. Fehlt sie, hat das Konsequenzen. So wie jetzt in einer Gemeinde im südlichen Teil des Landkreises Marburg-Biedenkopf.

Innerhalb weniger Tage stieß Jörg Heller, Baukontrolleur des Regierungspräsidiums (RP) Gießen, in einem Neubaugebiet mehrmals auf Rohbauten. Bei diesen waren bereits kurz vorher die Deckenplatten über dem Kellergeschoss verlegt worden. Alle Arbeiten wurden jedoch ohne die vorgeschriebenen Absturzsicherungen nach innen und außen vorgenommen. Die Folge: Baustopps für alle Baustellen.

Hintergrund dieser Maßnahme ist: Bei Absturzhöhen von bis zu drei Meter stellt das eine Gefährdung des auf den Baustellen beschäftigten Personals dar. RP-Kontrolleur Jörg Heller handelte umgehend und stoppte auf den Baustellen weitere Arbeiten. Diese durften erst fortgeführt werden, nachdem die erforderlichen Geländer oder ein Gerüst vorschriftsmäßig angebracht worden waren. Neben kostenpflichtigen mündlichen Anordnungen erwartet die Bauunternehmer nun auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren mit einer Bußgeldhöhe von bis zu 5.000 Euro.

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