Gießen. Das gemeinsame Essen mit Familie oder Freunden ist eine schöne Tradition, nicht nur, aber vor allem in der Winterzeit. Fondue steht dabei auf der Beliebtheitsskala ganz weit oben. So gemütlich ein Fondue-Abend auch sein mag: Heißes Fett, brodelnde Gemüsebrühe, aber insbesondere das Erhitzen des Rechauds mit brennbaren Flüssigkeiten sind Risiken, die nicht unterschätzt werden dürfen. Auch in der Gastronomie oder bei größeren Feiern kommen häufig Speisenwärmer am Buffet oder auf Tischen zum Einsatz. „Dabei ist es nicht entscheidend, welche Art von Behältnissen sondern welcher Brennstoff verwendet wird. Denn egal, ob Brennpaste oder Brennspiritus – Sicherheit ist das A und O“, erläutert der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Seine Behörde gibt daher Tipps, was zu beachten ist.
„Es kommt immer wieder zu schweren Unfällen. Insbesondere dann, wenn flüssiger Brennstoff in die heißen Kocher nachgefüllt wird. Erhöhte Achtsamkeit ist vor allen Dingen dann geboten, wenn Kinder oder andere Personen in der Nähe sind“, sagen die Arbeitsschützerinnen und Arbeitsschützer aus dem zuständigen RP-Dezernat.
Welcher Brennstoff ist der richtige?
Doch welcher Brennstoff ist der richtige? Für ein Fondue mit Rechaud und ebenfalls für Speisenwärmer kann zwischen Spiritus oder Brennpaste gewählt werden. Brennpaste besteht aus Brennspiritus (Ethanol), der durch Zugabe eines Gelbildners zu einer gallertartigen Masse wird. Die Paste kommt meist in der Form kleiner Dosen (circa 80 bis 200 Milliliter) in den Handel, aus denen sie direkt abgebrannt werden kann. Es gibt aber auch Tuben oder Flaschen. Der Vorteil von Brennpaste ist, dass sich die zähflüssige Paste nur wenig ausbreitet, wenn der Kocher umkippen sollte. Wegen der etwas geringeren Brandgefahr wird die Brennpaste auch als Sicherheitsbrennpaste bezeichnet.
Brennspiritus selbst ist eine Variante von Alkohol, der wegen seiner hohen Reinheit gut brennbar ist. „Im Gegensatz zur Brennpaste ist er flüssig und kann sich beim Verschütten auf dem Tisch ausbreiten. Dann besteht ein erhöhtes Brandrisiko“, warnen die Expertinnen und Experten. Das ist nur bei Spiritusbrennern nicht der Fall, bei denen die Brennflüssigkeit vollständig von einem Glasfaservlies oder dergleichen aufgenommen wird.
Rechauds dürfen nur für den vorgesehenen Brennstoff verwendet werden. Ein Rechaud für Brennspiritus hat einen Schwamm, der verkleben würde, wenn Brennpaste eingefüllt wird. „Grundsätzlich gilt: Niemals Feuerzeugbenzin oder ähnliche Brennflüssigkeiten verwenden, denn dabei besteht Explosionsgefahr“, rät das Regierungspräsidium. Sowohl Brennspiritus als auch Brennpaste sind gefährliche Produkte nach der Gefahrstoffverordnung. Deshalb müssen bei der Verwendung die Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge auf den Behältern berücksichtigt werden.
Für die Wärmebehälter sollte immer ein sicherer Standplatz gewählt werden. Geeignet ist insbesondere eine nicht brennbare oder feuerfeste Unterlage, wie z.B. eine Steinplatte. Aus Sicherheitsgründen sollte der Brennstoff möglichst mit einem Kaminfeuerzeug oder langen Streichhölzern angezündet werden.
Gute Belüftung notwendig
Die durch die Brennstoffe entstehenden Verbrennungsgase sind nicht zu unterschätzen – von daher ist bei der Verwendung von Brennpaste oder Spiritus für eine gute Belüftung zu sorgen. Grundsätzlich ist es ratsam, die Töpfe mitsamt Flüssigkeit vorab auf dem Herd zu erhitzen. Das hilft, Brennpaste beziehungsweise Spiritus zu sparen und Emissionen gering zu halten. Ist der Brenner leer, muss mit dem Auffüllen gewartet werden, bis die Flamme wirklich erloschen und der Kocher abgekühlt ist. „Brenner niemals nachfüllen, solange er noch warm ist – das kann sehr gefährlich werden“ so der Rat aus dem Arbeitsschutzdezernat.
„Sollte etwas schiefgehen: Halten Sie vorsichtshalber eine Löschdecke, einen Feuerlöscher der Brandklasse F oder ein Löschspray bereit. Wenn sich erhitztes Fett entzündet, darf auf keinen Fall mit Wasser gelöscht werden, da dies zum Verspritzen des heißen Fetts und zu einer Brandausbreitung führt.“ Wer auf Nummer sicher gehen möchte, kann alternativ auf einen elektrischen Fonduetopf oder Warmhaltebehälter zurückgreifen. Werden mehrere gleichzeitig verwendet, sollte für jede Wärmeeinrichtung eine separate Steckdose genutzt werden, da Mehrfachstecker überhitzen können.
Für weitere Auskünfte, auch zu anderen Verbraucherprodukten, stehen die Arbeitsschutzdezernate des Regierungspräsidiums Gießen unter der Mailadresse arbeitsschutz-giessen@rpgi.hessen.de zur Verfügung.