Zwei Schweine in einem Stall, der mit Stroh ausgelegt ist

Regierungspräsidium Gießen

Für eine bewusstere Kaufentscheidung

Ab 1. Januar können Betriebe für Mastschweinebetriebe alle fünf Haltungsformen bei hessenweitem Meldeportal melden

Gießen. Wer beim Metzger oder im Supermarkt zum Schnitzel oder einer Bratwurst greift, soll eine bewusstere Kaufentscheidung treffen können. Wie ein Tier während der Mast gehalten worden ist, kann künftig einfach erkannt werden. Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz sorgt für eine verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsform von Tieren auf Lebensmitteln tierischen Ursprungs. Den Anfang machen in Deutschland gehaltene, geschlachtete und verarbeitete Mastschweine. Alle Betriebe mit einer Schweinehaltung sind daher aufgefordert, die Haltungsform mitzuteilen. Hierfür steht seit 1. November ein Online-Meldeportal auf der RP-Internetseite zur Verfügung. Startete das Portal zunächst mit zwei von fünf Haltungsformen, können mit dem Jahreswechsel nun alle gemeldet werden.

Fünf Haltungsformen

Ab 1. August 2025 ist die Ausweisung auf den Produkten verpflichtend, wie das Regierungspräsidium (RP) Gießen berichtet, das für die Umsetzung der Anforderungen dieses Gesetzes in Hessen beauftragt worden ist. Verbraucher und Verbraucherinnen sollen so auf den ersten Blick erkennen, wie Tiere gehalten wurden und sich bewusst für eine der fünf Haltungsform entscheiden. Damit sie das können, müssen diese dem RP Gießen bekannt sein. Dies betrifft konkret alle Betriebe, die Mastschweine ab der zehnten Lebenswoche mit einem Gewicht von über 30 Kilogramm bis zur Schlachtung halten In Hessen wurde das Regierungspräsidium Gießen als verantwortliche Stelle benannt.

Unterschieden wird dabei zwischen fünf Haltungsformen: „Stall“, „Stall + Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Weide“ und „Bio“. Auf www.beteiligungsportal.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster können sich alle betroffenen Tierhalter anmelden, um die entsprechende Haltungsform ihrer Schweine anzugeben. Auf dieser Grundlage wird dann eine individuelle Kennnummer an den Betrieb vergeben. Diese wiederum wird im Verarbeitungsprozess des Fleisches weiterverwendet, um die Haltung des Schweines nachvollziehen und später auf dem Produkt ausweisen zu können.

Im ersten Schritt erfolgte die Vergabe der Kennnummer für die Haltungsformen „Stall“ und „Bio“. Nun sind auch die Haltungsformen für „Stall + Platz“, „Frischluftstall“ und „Auslauf/Weide“ freigeschaltet. Das heißt, ab 1. Januar können Mitteilungen zu allen Haltungsformen eingereicht werden. Das RP Gießen bittet darum, bei der Abgabe der Mitteilungen auf dem Portal darauf zu achten, passende Zertifikate als Nachweis für die angegebene Haltungsform abzugeben. Die sind dann ausreichend, wenn sie dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz entsprechende Haltungsanforderungen bestätigen und deren Umsetzung bescheinigen. Die Zertifikate müssen nicht explizit für das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ausgestellt werden.

Weiterführende Fragen können per E-Mail an thkg@rpgi.hessen.de gerichtet werden.

Weiterführende Informationen und den Zugang zum Meldeportal finden Sie hier:

www.beteiligungsportal.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster

Noch offene Fragen können an folgende E-Mail-Adresse gestellt werden: thkg@rpgi.hessen.de

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Oliver Keßler

Oliver Keßler

Pressesprecher

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