Ein Eimer mit Chlor an einem Pool

Regierungspräsidium Gießen

Für ungetrübten Badespaß

Regierungspräsidium Gießen gibt Tipps zum richtigen Umgang mit chemischen Zusätzen im heimischen Pool – Dosierungsvorschriften beachten

Gießen. Nach einem feuchten Juli wird es jetzt wieder Sommer – und die Abkühlung steht im eigenen Garten: Planschbecken und Pools verschiedenster Art und Größe, mit Filter oder ohne. Für ein sorgenfreies Badevergnügen ist vor allem wichtig, dass das Wasser sauber und hygienisch unbedenklich ist. „Wenn das Wasser tage- und wochenlang bei schwülen Temperaturen in der Sonne steht, können sich Algen bilden und Keime vermehren sich rasant“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Dieser natürliche Vorgang kann durch den Einsatz von Chemikalien im Poolwasser reduziert werden – vorausgesetzt, es werden ein paar Regeln beachtet. Die Expertinnen und Experten des Regierungspräsidiums (RP) Gießen geben daher Tipps zum richtigen Umgang mit gefahrstoffhaltigen Produkten.

Außer Reichweite von Kindern aufbewahren

„Fachgerecht angewandt, können diese Produkte ohne Bedenken eingesetzt werden. Bei unsachgemäßer Handhabung sind sie allerdings für Gesundheit und Umwelt durchaus gefährlich“, teilt das zuständige Arbeitsschutzdezernat beim Regierungspräsidium mit. Gefahr besteht insbesondere dann, wenn die verwendeten Schwimmbadchemikalien wie Chlorungsmittel oder Algenschutz getreu dem Motto „Viel hilft viel“ überdosiert werden. „Dadurch können Haut- und Schleimhautreizungen ausgelöst werden“, warnt die Fachbehörde. Dies gelte auch, wenn Desinfektionsmittel direkt beim Befüllen des Beckens zugegeben werden und Kinder vorzeitig ins Planschbecken hüpfen. „Chemikalien sollten ohnehin außer Reichweite von Kindern aufbewahrt werden.“ Wichtig ist es darüber hinaus, die Hinweise und Dosierungsempfehlungen der Hersteller zu beachten. Die im Handel erhältlichen Produkte liefern hierzu ausreichend Informationen zur sachgerechten Anwendung und richtigen Dosierung.

Auch wenn jetzt die Becken erst gefüllt werden – im Herbst stellt sich traditionell dann doch die Frage: Wohin mit dem Wasser, wenn die Badesaison im Garten beendet ist? Daniela Hildebrand vom Dezernat für kommunales Abwasser und Gewässergüte beim RP erläutert dazu: „Da es sich bei mit Chemikalien behandeltem Poolwasser um Schmutzwasser handelt, darf dieses weder im Garten versickert noch in zum Beispiel einen angrenzenden Bach eingeleitet werden. Es ist damit über den häuslichen Schmutzwasserkanal zu entsorgen.“ Handelt es sich beim Planschbeckenwasser um Trinkwasser aus der Leitung ohne weitere Zusätze, kann das Wasser problemlos im Garten versickern.

Bei allem Badespaß sollte immer verantwortungsvoll mit dem Trinkwasser umgegangen werden, denn die Befüllung der Pools in heißen Sommern mit langen Trockenperioden übt zusätzlichen Druck auf die dann häufig ohnehin schon angespannte Wasserversorgungssituation aus.

Für weitere Auskünfte, auch zu anderen Verbraucherprodukten, stehen die Arbeitsschutzdezernate des Regierungspräsidiums Gießen unter der Mailadresse chemikaliensicherheit-arbeitsschutz@rpgi.hessen.de und dem Betreff „Poolchemikalien“ zur Verfügung.

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Oliver Keßler

Oliver Keßler

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