Gießen/Schlitz. Es gibt noch viel zu tun, aber es wurde auch schon einiges angegangen. So lautet die Zwischenbilanz zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) im Schlitzerland. Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Schlitz, der Oberen Wasserbehörde und der Oberen Naturschutzbehörde des Regierungspräsidiums Gießens, der Unteren Wasserbehörde des Vogelsbergkreises und der Hessischen Landgesellschaft mbH (HLG) trafen sich im Rathaus in Schlitz, um gemeinsam weitere Schritte abzustimmen. Insgesamt geht es um 38 Maßnahmen an den Gewässern Fulda, Sengelbach, Schlitz, Schwarzbach und Wiesbach, über die Thomas Hahn, Martin Wedler (beide Stadt Schlitz), der Erste Stadtrat Willy Kreuzer, Ingo Pfeiffer (HLG), Julia Naumann, Agnes Radtke, Sebastian Weller (alle RP Gießen) und Renate Grummann (Vogelsbergkreis) sprachen.
Fester Zeitplan
Die Wasserrahmenrichtlinie endet offiziell Ende 2027. In vielen Kommunen werden Maßnahmen zur Verbesserung des Zustands der Gewässer jedoch nur schleppend umgesetzt. Daher wurde insbesondere defizitären Kommunen angeboten, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Land Hessen zu schließen, um das Ganze zu beschleunigen. Die Stadt Schlitz hat, nach erfolgter Abstimmung im Ausschuss für Bauen, Stadt- und Dorfentwicklung der Stadtverordnetenversammlung, im Oktober 2024 eine solche öffentlich-rechtliche Vereinbarung unterschrieben. Deren Ziel ist es, gemeinsam die noch nicht ergriffenen Maßnahmen auf den Weg zu bringen und zielgerichtet Planung und Umsetzung anzugehen. Dabei gibt es einen festen Zeitplan.
Damit die Kommunen bestmöglich unterstützt werden, wird ihnen vom Land Hessen ein sogenannter Gewässermanager zur Verfügung gestellt. Er erledigt zahlreiche Aufgaben, für die den Kommunen oft die Zeit und das nötige Personal fehlen. Der Gewässermanager ist ein Mitarbeiter der dafür beauftragten HLG. Unterstützung bietet der Gewässermanager zum Beispiel bei der Vergabe und Beauftragung von Ingenieurleistungen, bei der Durchführung des Flächenmanagements und bei der Beantragung von Fördermitteln. Die Kommunen können diese in einem Katalog festgelegten Leistungen kostenfrei abrufen.
Begehungen geplant
Was ist konkret noch zu tun? Julia Naumann vom RP Gießen und Ingo Pfeiffer von der HLG mbH sichteten gemeinsam mit den Stadt- und Behördenvertretern die Maßnahmen, die noch auf der offiziellen Liste der Stadt Schlitz stehen. Von den insgesamt 38 Maßnahmen an den Gewässern Fulda, Sengelbach, Schlitz, Schwarzbach und Wiesbach werden bereits zwölf im Rahmen des laufenden Programms „100 wilde Bäche für Hessen“ bearbeitet. Auch hier ist die HLG bereits unterstützend tätig. Weitere zehn Maßnahmen dienen dem Flächenerwerb an den Gewässern, um zum Beispiel Uferrandstreifen auszubilden und Raum für neue naturnahe Gewässerverläufe zu schaffen. Denn wenn bei einer Renaturierung aus einem geradlinigen, strukturarmen Gewässerverlauf ein sich windender, strukturreicher Gewässerverlauf hergestellt werden soll, braucht es Fläche. Ein spürbar positiver Nebeneffekt von Renaturierungen und damit verbundenem Flächenerwerb ist oft eine Entschärfung der örtlichen Hochwassersituation.
Weitere 13 Maßnahmen sind sogenannte Strukturmaßnahmen, bei denen die Gewässerstruktur baulich verändert wird. Dies ist die klassische Renaturierung, bei der die Gewässer wieder in einen naturnahen Zustand gebracht werden. So wurde beispielsweise im Jahr 2023 ein Altarm der Schlitz in der Gemarkung Nieder-Stoll angelegt. Hinzu kommen zwei Maßnahmen, die die Gewässerunterhaltung betreffen und eine Maßnahme zur Herstellung der linearen Durchgängigkeit am Elektrizitätswerk „Pfannmühle“ der Stadtwerke Schlitz.
Um sich einen Überblick zu verschaffen, sollen nun zeitnah Begehungen an den entsprechenden Gewässern durchgeführt werden. Der Gewässermanager wird anschließend in Abstimmung mit der Stadt und den Wasserbehörden einen Zeitplan zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen erstellen. Die Stadt Schlitz hat damit mit der tatkräftigen Unterstützung durch den Gewässermanager einen weiteren wichtigen Schritt getan, um die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.
Hintergrund
Die WRRL-Maßnahmen an den Gewässern wurden im Laufe der vergangenen Bewirtschaftungspläne festgelegt und sind im öffentlich zugänglichen WRRL-Viewer einzusehen: https://wrrl.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster. Die EU-WRRL trat im Jahr 2000 in Kraft und wurde seitdem fortlaufend fortgeschrieben. In Bezug auf die Oberflächengewässer soll ein guter ökologischer und chemischer Zustand der Gewässer erreicht werden, zudem besteht ein Verschlechterungsverbot für die Gewässer. Renaturierungen zielen darauf ab, diesen guten Zustand zu erreichen, da ein natürliches und strukturreiches Gewässer Lebensräume für zahlreiche heimische Tier- und Pflanzenarten bieten kann. Die Gewässer werden somit als ökologischer Lebensraum wieder nutzbar gemacht.