Gießen. Bei dem Bau eines Einfamilienhauses ist es eher die Ausnahme, aber wer eine größere Baustelle einrichten möchte, muss dies bei der zuständigen Arbeitsschutzbehörde ankündigen. Für die fünf mittelhessischen Landkreise wird diese Aufgabe vom Regierungspräsidium (RP) Gießen übernommen. Es überwacht die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf allen Baustellen in den Landkreisen Gießen, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf sowie im Lahn-Dill-Kreis und Vogelsbergkreis. Ein Online-Verfahren erleichtert diese Ankündigung.
„Wenn die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, dann ist eine Baustellen-Vorankündigung notwendig“, erläutert RP-Baukontrolleur Stefan Runzheimer. Unabhängig davon sei das auch der Fall, wenn der Umfang der Arbeiten auf einer Baustelle voraussichtlich 500 Personentage überschreite. „Beim Bau eines Einfamilienhauses ist aber oft noch keine Vorankündigung notwendig“, erklärt er weiter, „was darüber hinausgeht, muss der Behörde in der Regel angekündigt werden.“
Um den Bauherrn bzw. ihren Beauftragten dies zu erleichtern, gibt es ein hessenweites Online-Verfahren. Anwender werden dabei benutzerfreundlich durch eine Eingabemaske geführt, die alle erforderlichen Angaben der Vorankündigung abfragt und dabei begleitend Hinweise und Hilfen gibt. Mit dem Absenden gelangt die Vorankündigung dann automatisiert zur Arbeitsschutzbehörde im zuständigen Regierungspräsidium. Selbstverständlich werden dabei alle aktuellen Datenschutzbestimmungen berücksichtigt.
Eine Registrierung ist für das Online-Verfahren grundsätzlich nicht erforderlich, es besteht aber die Möglichkeit dazu. „Bauplaner, die regelmäßig Baustellen-Vorankündigungen abgeben müssen, ersparen sich dadurch die wiederholte Eingabe von Grunddaten“, erläutert RP-Baukontrolleur Runzheimer. „Das macht die Sache viel einfacher, als jedes Mal ein Formular komplett auszufüllen, das dann per Post, E-Mail oder Fax geschickt wird.“ Ein weiterer Vorteil ist die automatisierte Adressierung, wodurch das Heraussuchen der zuständigen Behörde und der korrekten Anschrift komplett entfällt.
Weitere Informationen zur Baustellensicherheit und den Link zum Online-Verfahren finden Sie auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen unter www.rp-giessen.hessen.de. Dies ist auf der Seite „Arbeitsschutz auf Baustellen“ zu finden, am leichtesten über das Suchfeld mit dem Begriff „Baustellenvorankündigung“.