Gießen. Viele Menschen steigen gerne aufs Fahrrad – für den Weg zur Arbeit, in der Freizeit, zum Einkaufen. Für viele ist es selbstverständlich, einen Helm zu tragen. Das ist in Deutschland zwar keine Pflicht, aber ein Fahrradhelm schützt den Kopf bei Stürzen vor schlimmen Verletzungen und bleibenden Schäden. „Ein Fahrradhelm ist kein Luxus, sondern ein unverzichtbarer Schutz. Schon ein Sturz mit niedriger Geschwindigkeit kann ohne Helm schlimme Folgen haben. Gerade für Kinder ist ein Kopfschutz beim Fahrrad-, aber auch beim Skateboard- oder Rollschuhfahren sehr wichtig, denn durch mangelnde Fahrerfahrung sind sie besonders gefährdet“, rät Stefan Wingenbach, Experte für technischen Verbraucherschutz beim Regierungspräsidium Gießen. Die Behörde ist sowohl in Geschäften als auch im Internet kontrollierend tätig, damit nur sichere Helme in den Handel gelangen.
Um sicherzustellen, dass Fahrradhelme auch die qualitativ hohen technischen Ansprüche erfüllen, müssen sie die harmonisierte Europäische Norm EN 1078 erfüllen. Diese regelt die Eigenschaften der Stoßdämpfung eines Helms für Radfahrer sowie für Benutzer von Skateboards und Rollschuhen. Zugleich bestätigt sie, dass der Helm getestet wurde und zudem alle vorgeschriebenen und für die Sicherheit relevanten Grenzwerte eingehalten sind. Hat der Helm die notwendigen Prüfungen bestanden, muss darin der Hinweis auf die Norm ersichtlich sein. Zusätzlich muss auch die CE-Kennzeichnung deutlich sichtbar angebracht werden.
Helme müssen regelmäßig ersetzt werden
Beim Kauf des Helms ist darauf zu achten, dass eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache beiliegt. „In dieser müssen mindestens der Name des Herstellers mit vollständiger Anschrift, die Modellbezeichnung, die Größe, das Gewicht, das Herstellungsjahr sowie ein Warnhinweis für Kinder im Zusammenhang mit Kletteraktivitäten aufgeführt sein“, erläutert der RP-Experte Wingenbach. Auch eine Erklärung, dass Helme nicht durch Zusätze oder auch Entfernung von Originalteilen verändert werden sollten, darf dort nicht fehlen. Mittlerweile sind viele Modelle auch mit modernster Elektronik ausgestattet wie digitale Beleuchtung oder Abbiegehinweise. Diese bieten eine bessere Sichtbarkeit, sind aber gesetzlich nicht vorgeschrieben. Egal, ob puristisch oder hochtechnisiert: „Vor dem Kauf eines Fahrradschutzhelmes sollten Sie auf jeden Fall mehrere Modelle ausprobieren, um festzustellen, welches Modell Ihnen individuell am besten passt“, rät Stefan Wingenbach. Sein Tipp: Im Zweifel in einem Fachgeschäft auch im Hinblick auf die Einstellmöglichkeiten und die Passform beraten lassen.
Weiterer wichtiger Hinweis: Da das Material altert, müssen die Helme regelmäßig ersetzt werden. Deshalb sind in jedem Helm das Quartal und das Jahr der Herstellung angegeben. Wegen der individuellen Angaben der Hersteller in den Bedienungsanleitungen dürfen Helme nach Ablauf der dort festgesetzten Gebrauchsdauer nicht mehr benutzt werden. „Und hat der Helm nach einem Sturz seine Aufgabe erfüllt, dann hat er ausgedient und muss ebenfalls aussortiert werden“, betont der RP-Experte. „Denn selbst wenn äußerlich keine Beschädigungen erkennbar sind, kann die Schutzwirkung stark eingeschränkt sein.“