Gießen. 25 und damit mehr als die Hälfte der 45 kontrollierten Lastkraftwagen wurden beanstandet und sieben durften sogar nicht mehr weiterfahren. Das ist das Ergebnis einer gemeinschaftlichen Aktion an der Raststätte in Reinhardshain in Richtung Kassel. Das Polizeipräsidium Mittelhessen hatte zusammen mit dem Regierungspräsidium (RP) Gießen, dem Bundesamt für Güterverkehr und dem Veterinäramt des Landkreises Gießen einen Tag lang LKW an der A5 mit dem Schwerpunkt auf Abfall- und Tiertransporte überprüft. Mit dabei waren auch Polizeipräsident Bernd Paul und Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.
Einer der 45 ist ein Autotransporter auf dem Weg von Paris nach Krakau, voll beladen mit Unfallfahrzeugen, vom betagt-rostigen Sprinter bis zur edlen Limousine. Wie sich bei der Messung herausstellt, ist er mit 4,18 Meter zu hoch beladen. Erlaubt sind vier Meter. Dieses Problem ist nach kurzer Zeit gelöst, indem der Fahrer die vielen variablen Plattformen vor-, zurück-, hoch- und herunterfahren lässt. Außerdem sind einige der Haltegurte so beschädigt, dass sie nicht mehr verkehrstauglich sind. Auch diese werden schnell ausgetauscht. Beim Auslesen der Fahrdaten mit einem speziellen USB-Stick stellt sich heraus, dass er einer von sechs Fahrern an diesem Tag ist, die wegen geringer Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten mit jeweils 50 Euro bar verwarnt werden. Dann darf der Truck weiterfahren.
31 der kontrollierten LKWs sind mit Abfall beladen. Fünf dieser Transporte sind grenzüberschreitend unterwegs. Die fünf Fachleute für industrielle Abfälle vom RP Gießen überprüfen Papiere und Ladungen. Das beachtliche Ergebnis: lediglich zwei Verstöße müssen geahndet werden.
Ein LKW transportiert mehrere Stahlplatten von Belgien in die Tschechische Republik. Die Ladung überschreitet allerdings die zulässige Breite. Deshalb musste zuvor eine Ausnahmegenehmigung vom zuständigen Landkreis erteilt werden. Diese konnte zwar vorgelegt werden, enthielt aber Unstimmigkeiten. Erst nach Rücksprache mit dem Auftraggeber und einer erweiterten Genehmigung auf digitalem Weg durfte der Fahrer in den späten Nachmittagsstunden seine Fahrt fortsetzen, die ihn persönlich teuer zu stehen kam. Denn vorher musste er noch einen abgefahrenen Reifen seines Anhängers tauschen und für einen Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten ein Sicherungsentgelt von 458 Euro hinterlegen.
Am Ende der Gemeinschaftsaktion summieren sich die Auffälligkeiten: Mangelhafte Ladungssicherung in drei Fällen, bei sieben LKW sind die Verstöße so schwerwiegend, dass diese Anzeigen nach sich ziehen. Zwei ausländische Fahrer müssen wegen solcher Verstöße eine Sicherheitsleistung in Höhe von 610 Euro bezahlen. Ein anderer erhält sogar ein Bußgeld in Höhe von 3000 Euro. Bei einem Fahrzeug ist ein Reifen bis zur Karkasse abgefahren, weshalb er vor Ort gewechselt werden muss. Zudem werden noch zwei Verfahren wegen Verstoßes gegen das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz eingeleitet. Auch werden die beiden abfallrechtlichen Verstöße wegen fehlender bzw. unvollständiger Unterlagen Ordnungswidrigkeitsverfahren nach sich ziehen.
„Ich konnte heute wieder feststellen, wie gut die Zusammenarbeit zwischen mehreren Behörden bei solchen groß angelegten Aktionen verläuft. Dafür möchte ich mich bei allen bedanken“, sagt der mittelhessische Polizeipräsident Bernd Paul. Die Kontrollen hätten leider gezeigt, dass es manche nicht so genau nähmen. „Wir wollen die ,schwarzen Schafe‘ herausziehen und den entsprechenden Verfahren zuführen. Damit wollen wir auch die Risiken verringern, die mit schweren Verkehrsunfällen verbunden sind.“