Fahrradfahrer bei der Tour der Hoffnung

Regierungspräsidium Gießen

Monatelange Planung und intensive Abstimmung

Regierungspräsidium Gießen genehmigt die über 274 Kilometer lange Route durch Hessen – Erstmals auch für „Socialride“ zuständig

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Gießen. Grünes Trikot, gelber Helm – wenn der Tross „Tour der Hoffnung“ mit seinen rund 180 Menschen ab 27. Juli drei Tage durch Hessen, Rheinland-Pfalz und Bayern radelt, dann werden wieder Spenden für krebskranke Kinder eingesammelt. Und das seit fast 40 Jahren. Über 42 Millionen Euro sind bislang zusammengekommen, von denen die Kinder, Krankenhäuser und auch die Forschung profitierten. Was viele nicht wissen: Genehmigt wird die Strecke zur „Tour der Hoffnung“ vom Regierungspräsidium (RP) Gießen. Nicht nur das: erstmals ist es auch für die Genehmigung des „Socialrides“ verantwortlich.

Hunderte Kilometer fährt der Tross im Verband auf öffentlichen Straßen, quert Kreuzungen mit roten Ampeln, eskortiert von Polizeimotorrädern. „Dürfen die das?“, könnte man sich fragen. Sie dürfen, dank der akribischen Vorarbeit der Tour-Veranstalter und des RP Gießen. Mehrere Monate zuvor wird jede „Tour der Hoffnung“ vom RP Gießen als genehmigende Behörde begleitet, vom Start bis zur Ziellinie. „Wir sind als Regierungspräsidium Gießen stolz, einen Teil zu der Benefizveranstaltung beitragen zu können“, sagt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Inklusive Prolog am 27. Juli rund um Gießen legen die Radlerinnen und Radler insgesamt laut Planung 274 Kilometer zurück, immer wieder unterbrochen von kurzen Stopps mit Spendenübergaben.

In diesem Jahr ist das RP Gießen erstmals auch für den „Socialride“ zuständig. Dabei handelt es sich um eine Gruppenausfahrt für jedermann mit sportlichem Charakter im Vorfeld und zugunsten der „Tour der Hoffnung“. Auf die Beine stellt die der RV 1904/27 Gießen Kleinlinden e.V. vom 8. bis 16. Juli unter dem Motto: „Fahre Deine Tour der Hoffnung 2023 und nehme dabei 333 Kilometer in neun Tagen unter die Räder“.

Zum Glück hat sich über die vielen Jahre eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Gießen entwickelt, so dass wir uns stets mit unseren Ideen und Wünschen gut aufgehoben und letztendlich auch sicher fühlen, wenn es dann endlich losgeht.

Karsten Koch Strecken-Organisator der „Tour der Hoffnung“

Entworfen werden die Strecken für die „Tour der Hoffnung“, die teilweise schon bis nach Hamburg und sogar Berlin führten, im engsten Kreis der Tour-Organisatoren. Drei Monate vor der eigentlichen Tour wird der Antrag für eine Erlaubnis gestellt, die Veranstaltung durchführen zu können. Stellt sich während des Verfahrens heraus, dass eine Streckenverbindung ungeeignet ist, wird in Rücksprache mit Karsten Koch als Strecken-Organisator der „Tour der Hoffnung“ und den betroffenen Behörden eine Ausweichroute herausgesucht.

„Für uns hat das Genehmigungsverfahren oberste Priorität, da wir erst nach erfolgter Freigabe in die finale Planung gehen können“, beschreibt Karsten Koch diesen Teil der aufwendigen Vorarbeiten. „Zum Glück hat sich über die vielen Jahre eine sehr gute Zusammenarbeit mit dem Regierungspräsidium Gießen entwickelt, so dass wir uns stets mit unseren Ideen und Wünschen gut aufgehoben und letztendlich auch sicher fühlen, wenn es dann endlich losgeht.“

Längst ein Dauergeschäft

Grundlage für die Genehmigung ist Paragraf 29 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung. „Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, (…) bedürfen der Erlaubnis“, heißt es darin. Und warum genehmigt gerade das RP Gießen die Strecken? Ganz einfach: Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Ort, an dem die Veranstaltung startet. „Da die ,Tour der Hoffnung‘ immer mit dem Prolog in Gießen startet, ist ihre Genehmigung längst bei uns zu einem Dauergeschäft geworden“, sagt Flora von Zezschwitz, Leiterin des zuständigen Verkehrsdezernats im RP Gießen.

Dem Antrag müssen dabei umfangreiche Anlagen wie Streckenbeschreibungen und -pläne sowie Versicherungsnachweise beigefügt werden. „Sobald der Antrag eingeht und alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, werden alle betroffenen Behörden angeschrieben und um deren Stellungnahme zu den Plänen zur Durchführung der Veranstaltung gebeten“, erläutert der zuständige RP-Mitarbeiter Tim Halsch. Diese Behörden sind unter anderem: die Straßenverkehrsbehörden aller Städte und Landkreise, durch die die Tour führt, der jeweilige Straßenbaulastträger und auch die Polizei.

Drei Teilnehmer der Tour der HOffnung

Als zuständiger Sachbearbeiter prüft Tim Halsch in Abstimmung mit den betroffenen Behörden im Genehmigungsverfahren, ob die Straßen für die „Tour der Hoffnung“ benutzbar sind und unter welchen Auflagen und Bedingungen die Veranstaltung durchgeführt werden kann. „Das Genehmigungsverfahren läuft dabei ausschließlich elektronisch ab“, berichtet er.

Prolog am 27. Juli

Am Ende des Verfahrens wird vom RP Gießen eine Gesamterlaubnis für die Durchführung der Veranstaltung erteilt. Diese regelt den Ablauf und sorgt mit Auflagen und Bedingungen für die Sicherheit der Radteilnehmerinnen und -nehmer und des gesamten übrigen Verkehrs. Auch andere Belange wie der Natur- und Landschaftsschutz werden geprüft und in der Erlaubnis berücksichtigt.

Der diesjährige Prolog startet am Donnerstag, 27. Juli, und führt 74 Kilometer durch den Landkreis Gießen sowie die Stadt Fronhausen im angrenzenden Landkreis Marburg-Biedenkopf. An den darauffolgenden Tagen der eigentlichen „Tour der Hoffnung“ stehen zwei weitere Etappen an. Am 28. Juli startet der Tross im Westerwaldkreis, durchquert unter anderem die Stadt Limburg, ehe die Etappe am Hessischen Landtag in Wiesbaden nach 92 km endet. Am Folgetag wird in Aschaffenburg gestartet und weite Teile der Strecke am Main entlanggefahren. Zielort der Tour ist in diesem Jahr das Uniklinikum in Würzburg nach 108 Tageskilometern.

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Oliver Keßler

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